Gefängnisseelsorge

Wir besuchen Gefangene und begleiten sie in ihrer besonderen Lebenssituation. Wir bestärken sie in ihrem Bemühen, ihr Leben zu verstehen und neu auszurichten, um künftig "ein Leben ohne Straftaten führen zu können."
(§ 2 Strafvollzugsgesetz)
Seelsorge im Strafvollzug ist duch internationale Konventionen, unsere Verfassung und staatliches Recht garantiert. Seelsorgerliche Gespräche stehen unter dem Schutz des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses. Die Gefängnisseelsorge ist da für die Gefangenen und die Bediensteten, ungeachtet ihrer Religion.

Für die inhaftierten Menschen im Gefängnis

Wir bieten in vertraulichen Gesprächen Hilfe u.a. bei der Bewältigung der Haftsituation, bei der Aufarbeitung der Straftaten, bei familiären Problemen, bei Fragen nach Vergangenheit und Zukunft, nach Lebenssinn und Perspektive, nach Schuld und Vergebung, materielle Einzelfallhilfen, Unterstützung von Gemeinschaftsveranstaltungen, Kontakt zu Angehörigen. Regelmäßig werden Gottesdienste gefeiert, in größerem Abständen werden Konzerte organisiert.

Für die Bediensteten der Justizvollzugsanstalt

Wir bieten vertrauliche Einzelgespräche zu besonderen Belastungen des Arbeitsfeldes, zur persönlichen Situation, Seminare zu den vielfältigen Problemen, die sich aus der Arbeit in einem Gefängnis ergeben, Vortragsveranstaltungen, Amtshandlungen, Suchtberatung, Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsklimas.

Für die Gesellschaft

Wir tragen durch unsere Arbeit zur Resozialisierung der Gefangenen bei, begleiten und fördern Prozesse der Versöhnung zwischen Opfern und Täter/innen und fördern somit den sozialen Frieden.

Uns trägt die Liebe Gottes, die uns stärkt, tröstet und frei macht. Sie eröffnet uns Zukunft und befähigt uns zur Versöhnung.
Wir bauen Brücken zwischen "Drinnen" und "Draußen".