Kircheneintritt, Infos und Service
Du möchtest (wieder) Teil der Evangelisch-Lutherischen Kirche werden? Vielleicht bist Du getauft und irgendwann ausgetreten, vielleicht möchtest Du Patin oder Pate werden oder hast den Glauben neu für Dich entdeckt. Auch wenn Du noch nicht getauft bist, begleiten wir Dich – mit Taufe, Einführung in den christlichen Glauben und allen nötigen Schritten.
Als Mitglied bist Du Teil einer großen Gemeinschaft und zugleich mittendrin im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg. Wir sind an Deiner Seite bei Taufen, Trauungen, Konfirmationen und auch in Zeiten des Abschieds. Mit Deiner Kirchensteuer unterstützt Du wertvolle Arbeit: Projekte für Kinder und Jugendliche, Angebote für Seniorinnen und Senioren, Hilfe für Benachteiligte und diakonische Einrichtungen in Pflege und Beratung. So bleibt unsere Kirche ein Ort der Kultur, der Begegnung und des Glaubens.
Hast Du Fragen zum Kircheneintritt, zu Deiner Gemeinde oder zu Veranstaltungen im Kirchenkreis Lübecl-Lauenburg? Benötigst Du eine Mitgliedsbescheinigung? Unsere Infostelle ist für Dich da – persönlich, telefonisch oder per Mail. Die Evangelisch-Lutherische Kirche heißt alle willkommen, unabhängig von Herkunft, Lebensform oder Orientierung. Und auch Dein Engagement ist wichtig: Gestalte das Leben Deiner Gemeinde aktiv mit. Wir freuen uns auf Dich!
Melde dich gern telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren. Wir freuen uns, dich kennenzulernen.
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Ja. Eine Taufe gilt ein Leben lang – auch nach einem Austritt.
Wer bereits getauft ist, kann ohne großen Aufwand wieder in die Kirche eintreten.
Keine Prüfung, keine Rechtfertigung – nur ein Gespräch und ein kurzer Antrag.Wer noch nicht getauft ist, wird durch die Taufe aufgenommen.
Dazu gehört ein Gespräch über den Glauben mit einer Pastorin oder einem Pastor. -
Für den Eintritt reicht ein Ausweis.
Taufurkunde, Konfirmationsschein oder Austrittsbescheinigung können hilfreich sein, sind aber kein Muss.
Der Aufnahmeantrag wird gemeinsam ausgefüllt.
Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Religionsgemeinschaften ist nicht möglich – ein Austritt aus der bisherigen Gemeinschaft erfolgt beim Amtsgericht. -
Der Eintritt ist kostenlos.
Wer Kirchenmitglied ist und Lohn- oder Einkommensteuer zahlt, gibt über die Kirchensteuer etwas ab – meist neun Prozent der gezahlten Steuer.
Damit werden die Arbeit in Gemeinden, Kindergärten, Musik, Diakonie und vieles mehr ermöglicht.
Ohne eigenes Einkommen fällt keine Kirchensteuer an.