Konvent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

im Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg

Als Mitarbeiterkonvent wollen wir eine Netzwerkschnittstellen sein, wir möchten eine Plattform geben, dass wir alle, Kolleginnen und Kollegen, neben unsere Professionalität im Beruf auch Glauben, Zweifel und christliches Miteinander erfahren und tragen können. Denn wir kirchliche Mitarbeiter stehen nach außen nicht nur als Angestellte, sondern auch als Menschen der Evangelischen Kirche und oft auch als Ehenamtler:innen in der Gesellschaft.

Artikel 71 der Nordkirchenverfassung: KONVENTE
( 1 ) Die Pastorinnen und Pastoren sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kirchenkreis versammeln sich regelmäßig in Konventen.
( 2 ) 1 Die Konvente dienen der theologischen Arbeit und beraten über gemeinsame Angelegenheiten. 2 Sie können in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches Anträge an die Kirchenkreissynode richten.
( 3 ) 1 Das Nähere wird durch Kirchenkreissatzung oder aufgrund einer Kirchenkreissatzung geregelt. 2 Die Regelung bedarf der Zustimmung der Bischöfin bzw. des Bischofes im Sprengel.
( 4 ) Die Konvente geben sich eine Ordnung.


Vorstand und Ansrechpersonen

mitarbeiterkonvent@kirche-LL.de

Daniela Horn
dhorn@kirche-LL.de

Dr. Claudian Tanck
ctank@kirche-LL.de

Susanne Wischendorf
s.wischendorf@kirche-sandesneben.de

Bernd K. Jacob (Vorsitz)
bjacob@kirche-LL.de

Mutworte

Immer Mittwochs, gibt es für unser Kollegium eine Möglichkeit innezuhalten, ein paar Minuten, die uns zusammenbringen, als Kolleg:innen, Christ:innen und miteinander agierende Vielfalt. (Da wir aber nicht immer Mittwochs um 12 einfach unsere Arbeit fallen lassen können, geht es hier zu den Mutworten...)


Willkommen auf der MAK-Seite!


Wahl in die Landesynode 2024

Die Landessynode wird aus 156 Mitgliedern bestehen, darunter 14 Personen aus der Gruppe der Mitarbeitenden

Aus dem Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg werden
- 6 Gemeindesynodale, davon eine Person U27,
- 2 Pastorensynodale, darunter maximal eine Propstperson und mindestens eine Gemeindepastor:in
- und eine Person aus der Gruppe der Mitarbeitenden zu wählen sein.

Sollten Sie Interesse an einer Kandidatur haben können Wahlvorschläge z.B. über den Konvent der Mitarbeitenden bis zum 28. Mai 2024 eingereicht werden. Es sollen doppelt so viele Wahlvorschläge gemacht werden, wie Mitglieder zu wählen sind. Zudem wird auf eine geschlechtergerechte Verteilung der Kandidierenden geachtet werden.
Gewählt werden die Mitglieder in der Sitzung der Kirchenkreissynode am 21. September 2024.

Die konstituierende Sitzung der neuen Synode wird am 25.-27. Februar 2025 sein.

Konventsordnung

Die aktuelle Konventsordnung trat am 08.11.2017 in Kraft.


Wann findet der nächste Mitarbeiterkonvent statt?

Wir denken gerade über ein Onlinformat nach, denn lange Anfahrten und feste Orte haben sich als nicht mehr effektiv erwiesen.

Das letzte mal wurde der Mitarbeiterkonvent einberufen, als sind 2021 die beiden Propst-Kandidaten in der Petrikirche in Ratzeburg vorstellten.