Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die zahlreichen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden in den Einrichtungen der Kirchengemeinden und im Kirchenkreis (Kirchengemeinde, Kindertagesstätten, Friedhöfe, Verwaltungen, Kirchenmusik, Jugendarbeit, Diakonie-Sozialstationen, Beratungsstellen usw) sind über die Berufsgenossenschaften bei Arbeits- und Wegeunfällen gesetzlich versichert.
Im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalles im Rahmen einer versicherten Tätigkeit ist eine gute Versorgung gesichert. Dazu gehören auch medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen. Darüber hinaus ist die wirtschaftliche Absicherung des verletzten Mitarbeitenden durch die Berufsgenossenschaft gegeben (Verletztengeld, Unfallrente). Besonders wichtig ist diese Versorgung, wenn eine dauerhafte gesundheitliche Schädigung bleibt und die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist.
Das Anliegen einer jeden Einrichtung in unserem Kirchenkreis ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Für die Kirchengemeinden besteht die gesetzliche Verpflichtung folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Jährliche Unterweisungen der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden
  • Zurverfügungstellung  von persönlicher Sicherheitsausrüstung
  • Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Brandschutz, Erste-Hilfe, Fluchtwege, Kontrolle von technischen Geräten und Einrichtungen, Information durch Betriebsanweisungen usw.)

Außerdem ist alles durch den Arbeitgeber zu tun, um die Belastungen am Arbeitsplatz durch falsche Beanspruchungen z.B. des Rückens oder der Augen (Bildschirmarbeit), durch Chemikalien, Lärm aber auch durch übermäßigen Stress zu vermeiden oder zu verringern.
Die Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz sind vielfältig. Bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes stehen dem Arbeitgeber Sicherheitsbeauftragte zur Seite, die jede Kirchengemeinde zu bestellen hat und die durch die Berufsgenossenschaft zu schulen sind.

Weitere Kontakte

Sicherheitsfachkräfte für Arbeitssicherheit
(für alle Kirchengemeinden + Kindertagesstätten Propstei Lauenburg)
Herr Steffen Kupfer
Mobil: 0176/ 19 79 03 06
E-Mail: skupfer@kirche-ll.de

Betriebsarzt:
(für alle Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Sozialstationen, Friedhöfe und Kirchenkreis)
Herr Langhorst 
(BAD GmbH, Bei der Lohmühle 84, 23554 Lübeck, Telefon: 0451/ 4 08 35 70)
E-Mail: christoph.langhorst@bad-gmbh.de

Fachkraft für Arbeitssicherheit – Friedhöfe:
Herr Krolla
Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Mobil: 0162/ 2 43 43 03
E-Mail: joerg.krolla@svlfg.de

Eine Beratung aller Fachthemen sowie Planungen von konkreten Veranstaltungen und Maßnahmen im Arbeitsschutz findet im Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASA), der sich mindestens viermal jährlich trifft, statt. Zum ASA gehören neben den o.g. Personen die Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises (mav@kirche-LL.de, Telefon: 0451- 81307724 ).
Unterstützt werden die örtlichen Einrichtungen durch Sicherheitsbeauftragte, die nach erfolgter Schulung durch die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber berät und auf eine Verbesserung des Arbeitsschutzes hinwirken soll. 
Der Kirchenkreis lädt regelmäßig die Berufsgruppen und Kirchengemeinderäte sowie Verantwortliche aus allen Bereichen des Kirchenkreises zu Informations- und Schulungsveranstaltungen ein.

Weitere Informationen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz
einschließlich konkreter Arbeitshilfen wie z.B. Betriebsanweisungen und Informationshefte, erhalten Interessierte unter folgenden Adressen:

Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (Hannover): www.ekd.de/efas/ 
Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG): www.vbg.de (für Verwaltung, Kirchenmusik, Gemeindearbeit, Hausmeister- und Küster, Jugendarbeit usw) 
Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtspflege: www.bgw-online.de (Für Kindertagesstätten und Diakonie-Sozialstationen) 
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau: www.svflg.de (für Friedhöfe) 
Unfallkasse Nord: www.uk-nord.de (Versicherungsschutz der Kinder in Kindergärten)