Neues Gesetz zur vertraulichen Geburt, 28.01.2015

Eine vertrauliche Geburt soll künftig helfen, Kindsaussetzungen und -tötungen zu verhindern und eine gute medizinische Versorgung und umfangreiche Beratung für die schwangeren Frauen sicherstellen. Ein neues Gesetz trat noch 2014 in Kraft.

Eine vertrauliche Geburt soll künftig helfen, Kindsaussetzungen und -tötungen zu verhindern und eine gute medizinische Versorgung und umfangreiche Beratung für die schwangeren Frauen sicherstellen. So will es ein neues Gesetz, dass 2014 in Kraft getreten ist. Umgesetzt werden soll dies durch den Ausbau der Hilfen für Schwangere. Der Arbeitskreis der Lübecker Schwangerschaftsberatungsstellen hat dazu jetzt erstmals zu einem Fachgespräch in das Verwaltungszentrum Mühlentor geladen.
Zum Arbeitskreis gehören die Lübecker Einrichtungen pro familia, die Humanistische Union, die Gemeindediakonie (Beratungszentrum Hüxterdamm), der Caritasverband und Donum vitae. „Seit 2007 haben wir in unseren Beratungen auf die Möglichkeit der anonymen Geburt hingewiesen als Alternative zur Babyklappe“, erläuterte Sophia Leopold vom Beratungszentrum Hüxterdamm. „Es gibt einen geschützten, medizinisch guten Rahmen, Kontakt zu Beraterinnen und zur Hebamme.“ Rechtlich sei diese Möglichkeit jedoch immer eine „Grauzone“ gewesen, auch wenn sie nicht straffrechtlich verfolgt worden sei. Im Gegensatz dazu sei die vertrauliche Geburt gesetzlich definiert und geschützt. Die Kosten würden von den Krankenkassen übernommen. Das Kind habe nach 16 Jahren die Möglichkeit, die Identität der Mutter zu erfahren. Betroffene Frauen erhalten ein Pseudonym, unter dem sie in der Klinik entbinden.

„Das Land Schleswig-Holstein hat bislang landesweit fünf Beraterinnen für diese neue Aufgabe qualifiziert“, so Leopold weiter. „In Lübeck betrifft dies den Caritasverband.“ Donum vitae habe allerdings eine eigene Fortbildung ermöglicht. Voraussichtlich würden andere Träger nachziehen oder hätten dies andernorts schon getan. „Zur Zeit müssten wir eine qualifizierte Kollegin der anderen Träger zu einer solchen Beratung dazuholen“, erklärt die Diplom-Sozialpädagogin, die am Beratungszentrum Hüxterdamm  Schwangere  - auch in Konfliktsituationen - berät.  

In den Jahren von 2000 bis 2014 sind 24 Kinder anonym geboren worden, rechnet die Statistik des Arbeitskreises vor. Zehn davon kamen im Marienkrankenhaus zur Welt, 13 wurden in der Babyklappe abgelegt, nur eines wurde ausgesetzt. Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Mai 2014 wurde das Angebot zur vertraulichen Geburt bundesweit 46 Mal in Anspruch genommen, in Lübeck allerdings noch nicht.

„Wir wollen den Frauen alle Möglichkeiten der Beratung und Begleitung eröffnen“, betonte Katrin Gerber vom Caritasverband. „Die medizinische Vor- und Nachsorge ist nach wie vor anonym möglich.“ Wichtig sei jetzt eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, so der Tenor. Das Bundesfamilienministerium stellt Materialien dafür zur Verfügung und wirbt für die Telefonhotline zur vertraulichen Geburt. Sie prangt unter anderem auf Plakaten, an denen Abreißzettel mit der Nummer vorbereitet sind.

Hotline: 0800/40 40 020; Internet: www.geburt-vertraulich.de.