Innenstadtgemeinden Lübeck Stühle rücken für die Feier von Gottesdiensten

Ab Sonntag, 10. Mai 2020, sind wieder Gottesdienste in den Kirchen möglich. Die Lockerungen wurden vom Land Schleswig-Holstein beschlossen, die Nordkirche gab eine entsprechende Handlungsempfehlung an alle ihre 1000 Kirchengemeinden aus. Diese können selbst entscheiden, ob und wann sie die Möglichkeit zur Feier von Gottesdiensten nutzen. Konkrete Schutzkonzepte und Gottesdienstformen wurden und werden in diesen Tagen von den einzelnen Kirchengemeinderäten beschlossen. 

Maximal 40 Minuten Gottesdienst

Die Lübecker Innenstadtgemeinden haben sich an dieser Handlungsempfehlung sowie den Vorgaben des Landes orientiert. So sollen Andachten und Gottesdienste maximal 40 Minuten umfassen, es können zwischen 80 und 100 Personen pro Kirche am Gottesdienst teilnehmen. 

Mindestabstand gewährleistet

Die Bestuhlung ist so eingerichtet, bzw. gekennzeichnet, dass ein Mindestabstand von zwei Meternin allen Richtungen zwischen den Teilnehmenden (außer zwischen Angehörigen eines Haushaltes) gewährleistet ist. Es gibt die Möglichkeit zur Hand-Desinfektion am Eingang, das Tragen von Mund-Nasen-Schutz, auch „Alltagsmaske“ oder „Community-Maske“ genannt, ist beim Betreten und Verlassen der Kirche obligatorisch und wird auch während der Feier empfohlen. Die Namen der Gottesdienstbesucher werden aufgenommen. 

Kärtchen vorbereiten

„Um lange Warteschlangen zu vermeiden, empfehlen wir, dass jeder ein Kärtchen mit Namen und Telefonnummer vorbereitet, das dann in ein Kästchen getan werden kann, um im Fall des Falles alle Kontakte nachzuverfolgen“, erklärt St.-Jakobi-Pastor Lutz Jedeck. In St. Jakobi werden 65 Plätze auf den Kirchenbänken eingerichtet sowie 35 Stühle in die Seitenschiffe gestellt, im Dom die Stuhlreihen mit entsprechendem Abstand platziert. „Für uns alle ist das zuerst natürlich ein befremdliches Gefühl, wenn unsere Besucher so weit auseinander sitzen – aber es dienst der Sicherheit aller“, so Jedeck. „Wir müssen alle lernen, dass Gemeinschaft auch mit räumlicher Distanz erfahrbar werden kann.

Und so feiern die einzelnen Gemeinden ihre Gottesdienste:

Dom zu Lübeck:

Am 10. Mai 2020 gibt es 10.40 Uhr im Dom zu Lübeck einen Gottesdienst mit vereinfachter Liturgie, Dauer circa 30 Minuten, ohne Gemeindegesang und Abendmahl. Die Bestuhlung im Dom ist auf 100 Plätze reduziert. Eine vorherige schriftliche oder telefonische Anmeldung ist nicht nötig. Am Eingang füllen die Gottesdienst-Besucher:innen einen Zettel mit Namen und Telefonnummer aus und werfen ihn in eine Box ein. Bis zum 1. Juni 2020 (Pfingstmontag) gibt es sonnabends (außer am 30. Mai) um 18 Uhr und sonntags sowie Pfingstmontag um 10.40 Uhr identische Gottesdienste mit vereinfachter Liturgie. Weitergeführt werden die kurzen Einspielungen mit Texten und Musik immer sonntags auf dem YouTube Kanal der Domgemeinde: https://www.youtube.com/channel/UCn3tR4mrSwTyF4nrf3GF7dg.Eine Andacht ist auf der Internetseite der Domgemeinde www.dom-zu-luebeck.deam Sonntagmorgen ab 10 Uhr zu finden.

St. Aegidien:

In der St.-Aegidien-Kirche wird sonntags um 10 Uhr Gottesdienst gefeiert. 80 Besucher können teilnehmen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

St. Jakobi:

In der St.-Jakobi-Kirche wird sonnabends um 17 Uhr Orgelvesper und sonntags um 10.40 Uhr Gottesdienst gefeiert. Es gibt 100 Sitzplätze, Kästchen für Zettel mit Namen und Telefonnummer stehen bereit. Eine vorherige schriftliche oder telefonische Anmeldung ist nicht nötig.

St. Marien: 

In der St.-Marien-Kirche wird sonntags um 10 Uhr Gottesdienst gefeiert. Es gibt 100 Sitzplätze, auf einer ausgelegten Liste werden Namen und Telefonnummer notiert. Eine vorherige schriftliche oder telefonische Anmeldung ist nicht nötig. Die Radiogottesdienste im Offenen Kanal Lübeck (98,8) werden sonntäglich fortgeführt - am 10. Mai 2020 in Kooperation mit der Domgemeinde.

Hintergrund: Das Land regulierte am 5. Mai 2020 die Bedingungen für die Wiederaufnahme von Gottesdiensten in Schleswig-Holstein nach: Erlaubt sind ab dem 9. Mai Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl von einem Besucher pro zehn Quadratmeter Fläche. In ihrem Erlass vom 1. Mai über Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie war das Verhältnis auf 15 Quadratmeter festgelegt gewesen. Dazu hatte sich die Nordkirche kritisch geäußert und um eine Nachjustierung gebeten.