Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung ist für die berufliche Eingliederung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen und für die Vertretung ihrer Interessen zuständig. Dabei ist sie aber nicht allein. Ihr stehen sowohl intern in der Dienststelle als auch externe Partner zur Seite. Das Gesetz verlangt in § 182 SGB IX eine enge Zusammenarbeit zwischen den Partnern.
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (§ 178, Abs. 1 SGB IX)
Die Schwerbehindertenvertretung
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fördert die Eingliederung
schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle -
vertritt die Interessen
schwerbehinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle -
berät und hilft
schwerbehinderten Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle
insbesondere dadurch, dass sie:
- die Durchführung der zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Normen und die Erfüllung der Verpflichtungen des AG überwacht
- Maßnahmen, insbesondere präventive, die den schwerbehinderten Menschen dienen, beantragt
- die berechtigten Anregungen und Beschwerden schwerbehinderter Menschen entgegennimmt und abhilft
- bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades, einer Schwerbehinderung sowie auf Gleichstellung, unterstützt