Nordkirche Corona-Ampelsystem für Posaunenchöre in Schleswig-Holstein und Hamburg

Auf der Seite des Posaunenwerks Hamburg und Schleswig-Holstein geben Ampeln einen Überblick über geltende Regeln Copyright:

Wegen der Ausbreitung von Aerosolen unterliegen die Aktivitäten der Posaunenchöre derzeit Beschränkungen. Was genau man als Bläser tun darf und was nicht, kann allerdings manchmal verwirrend sein. Das Posaunenwerk Hamburg hat nun ein Ampelsystem entwickelt, um eine Orientierung über die Bestimmungen zu bieten.
Das System ist über die Seite des Posaunenwerks Hamburg zu erreichen.

Eine schnelle Übersicht der Bestimmungen für Posaunenchöre

Landesposaunenwart Daniel Rau fasst in dem System die derzeit geltenden Verordnungen und die Empfehlungen der Nordkirche zusammen. Die Ampelfarben geben einen schnellen Überblick, welche Aktivitäten in Hamburg und Schleswig Holstein aktuell erlaubt sind.

Rot, gelb, grün für verschiedene Aktivitäten

Auf „Rot“ steht beispielsweise derzeit der Punkt „Konzerte mit Posaunenchören“. Diese sind derzeit gänzlich untersagt. Gelb wird unter Anderem für die Mitwirkung von Posaunenchören an Gottesdiensten angezeigt. Diese können unter Einhaltung von Abständen und anderen Maßnahmen stattfinden. Grünes Licht gibt es derzeit für die Teilnahme von Bläsern bei Freiluft-Gottesdiensten. Weitere Aspekte wie Gruppenproben mit Jungbläser/innen oder Platzmusiken werden ebenfalls vom Ampelsystem erfasst.

Bestimmungen können unterschiedlich ausfallen

Besucher:innen der Seite sollten bedenken, dass die bereitgestellten Informationen nur Empfehlungen des Posaunenwerkes sind und damit ohne Gewähr. Außerdem können die Kirchengemeinden gegebenenfalls abweichende Rahmenbedingungen für Bläser aufstellen.