Dom, Ratzeburg: Ab 2017 soll der Dom zum Kirchenkreis gehören

In der Ratzeburger Domgemeinde stehen wichtige Veränderungen ins Haus: Ab 2017 soll sie zum Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg gehören. Das will die Landessynode im September beschließen. Seit mehr als 300 Jahren gehört der Dom zu Mecklenburg.

In der Ratzeburger Domgemeinde stehen wichtige Veränderungen ins Haus: Ab 2017 soll sie zum Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg gehören. Das will die Landessynode im September beschließen. Seit mehr als 300 Jahren gehört der Dom zu Mecklenburg.

Seit 1648 gehörte der Domhof zum Fürstentum Ratzeburg. Das aber fiel  an Mecklenburg Strelitz. Die Stadt Ratzeburg gehörte allerdings weiter zum Herzogtum Sachsen-Lauenburg.

Der Dom und seine Gemeinde waren später Teil der  Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs. Nach Gründung der DDR war die Verwaltung jedoch nicht in der Lage, sich um die Gemeinde zu kümmern. 1954 schuf sie den Verwaltungsbezirk Ratzeburg und übertrug die Verantwortung auf die Landeskirche Schleswig-Holstein. 1980 wurde die Domgemeinde schließlich der Nordelbischen Kirche zugeordnet, ihr Rechtsstatus aber nicht geändert. Auch nach der Wiedervereinigung änderte sich das nicht. Die Ratzeburger Domgemeinde war zwar Ausdruck der Verbundenheit der Kirchenkreise. Dennoch: Der Rechtsstatus war immer wieder in der Diskussion. Nun soll er endgültig geklärt werden.

In der Herbstsynode soll beschlossen werden, dass der Dom Ratzeburg künftig zum Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg gehören soll – das Ende des „Status Quo“? „Momentan sind wir im Beratungsstatus“, sagt Frauke Eiben, Pröpstin im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg. „Der Dom braucht eine neue Heimat. Wir haben ihm freundlich signalisiert, dass wir uns freuen würden“, sagt Eiben. Domprobst Gert-Axel Reuß bestätigt die Verhandlungen „mit dem Ziel einer zukünftigen Zugehörigkeit der Gemeinde zu diesem Kirchenkreis.“

2012 fusionierten die Landeskirchen Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und Pommersche Evangelische Kirche zur Nordkirche. Mehr als die Übergangsregelung gab es aber auch danach nicht. „Zur Domgemeinde Ratzeburg hatte bereits die verfassunggebende Synode kurz vor Gründung der Nordkirche beschlossen“, teilt Stefan Döbler auf Anfrage mit. Die bisherigen Rechtsverhältnisse hätten „bis zu einer anderen Regelung“ fortgeführt werden sollen, so der Sprecher der Nordkirche. Nun könnte es soweit sein: Laut Döbler soll es dazu eine Vorlage der Ersten Kirchenleitung für die Landessynode geben.

Welche Vorteile hätte eine Zugehörigkeit des Doms zum Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg? „Ganz profan“, sagt Frauke Eiben, „die Struktur wird aufgeräumt.“ Nach dem Beschluss hätte die Zugehörigkeit aber nicht ganz oben auf der Agenda gestanden. „Mittlerweile sind wir soweit“, sagt Eiben.
Domprobst Gert-Axel Reuß versteht die Domgemeinde als Brücke. Er würde sich wünschen, dass alles bleibt, wie es ist. „Der Domkirchengemeinderat ist der Meinung, dass eine Fortführung der bisherigen Praxis entsprechend des zwischen der Mecklenburgischen Landeskirche und der Nordelbischen Kirche vereinbarten Rechtsverhältnisses die beste Möglichkeit ist, als Gemeinde an diesem besonderen Ort zum Zusammenwachsen der Nordkirche beizutragen.“ Diese Aufgabe verstehe Reuß als Teil ihrer Identität.

Zudem gehe es um die rechtliche Gleichstellung der Domkirchengemeinde mit anderen Kirchengemeinden der Nordkirchen, sagt Stefan Döbler. „Mehr als ein Vierteljahrhundert nach Mauerfall und deutscher Vereinigung geht es nun um den Umgang mit der aus der Zeit der deutschen Teilung stammenden Übergangsregelung.“ Frauke Eiben: „Für den Dom geht es auch darum, ein Stück Tradition neu zu ordnen. Der Dom ist ein wichtiger Ort“ – für Ratzeburg und die Region. Wichtig sei, dass er seine Ausstrahlung behalte. Zwar arbeiteten Stadt und Domgemeinde bereits schon lange gut zusammen, administrativ aber nicht. Das bringe schon mal Schwierigkeiten mit sich.

Unabhängig von möglichen Veränderungen: Die Domhalbinsel Ratzeburgs soll weiterhin Aus- und Fortbildungszentrum der Nordkirche bleiben. Entsprechende Verträge sind bereits unterzeichnet worden. Zwei Gebäude hat die Nordkirche auf der Halbinsel erworben. Zum wem der Ratzeburger Dom zukünftig gehören soll, bleibt weiter offen. „Wir sind in großer Gelassenheit“, sagt Frauke Eiben. „Wir stellen uns darauf ein, dass die Synode die Neuordnung beschließen wird“, sagt Gert-Axel Reuß. Eine Entscheidung, zukünftig zum Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg zu gehören, sei keineswegs ein Bekenntnis gegen den Kirchenkreis Mecklenburg.

Text und Foto: Philip Schülermann