EKD: Choralsingen - Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe, Februar 2016

Auf Initiative des Kulturbüros des Rates der EKD ist „Choralsingen“ in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.

In der Begründung durch die Deutsche UNESCO-Kommission e.V. und die Kultusministerkonferenz wird es als spezifische musikalische Tradition im konfessionellen Raum, als Bestandteil des protestantischen Lebensausdrucks und zugleich Botschafter für interreligiösen Dialog gewürdigt. Zudem wird die Weiterentwicklung zu weltlichen Chortraditionen im 19. und 20. Jahrhundert mit modernen A-cappella-Variationen und sozialen Gemeinschaftsformen hervorgehoben. Der Eintrag unterstreicht die Verankerung des Choralsingens in Geschichte und Gegenwart und verweist wertschätzend auf die künstlerische Arbeit aller Musizierenden, die damit verbundene kulturelle Bildung und deren Bewahrung. Information: Klaus-Martin Bresgott, Tel. 0 30 / 2 83 95 - 480, E-Mail: klaus-martin.bresgott@ekd.de