Der Bericht der Bischöfin, eine Erklärung zum G20-Gipfel und eine Erklärung zum gerechten Frieden standen auf der Tagesordnung der Landessynode, die am Wochenende bis zum 04.03.2017 in Lübeck-Travemünde tagte.
Tagung der Landessynode der Nordkirche in Lübeck-Travemünde beendet: Gerechter Frieden, Säkularisierung und Engagementförderung im Blick
Lübeck-Travemünde (fz/std). In Lübeck-Travemünde ist heute (4. März) die 16. Tagung der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) zu Ende gegangen. „Wir haben drei Tage lang intensiv an unseren Positionen zu wichtigen gesellschaftspolitischen Themen gearbeitet“, sagte der Präses der Landessynode, Dr. Andreas Tietze zum Abschluss der Tagung. „Fragen des Gerechten Friedens und unsere Erwartungen an die Teilnehmer des bevorstehenden G20-Gipfels in Hamburg haben in den Debatten eine große Rolle gespielt. Damit folgen wir einmal mehr dem Aufruf des Ökumenischen Rates der Kirchen von 2013 in Busan, den Pilgerweg der Gerechtigkeit und des Friedens zu gehen“, so Tietze.
In einem „Positionspapier zum Thema Gerechter Frieden“ weist die Synode unter anderem auf die „enge Verzahnung von ökonomischem Unrecht, Naturzerstörung und militärischer Gewalt“ hin. Ein klares Bekenntnis enthält die Erklärung in Bezug auf Menschen, die in Deutschland Schutz suchen. „Wir sind besonders gefordert, Solidarität mit Flüchtlingen zu praktizieren. Uns ist eine auf Universalität, Verständigung, Versöhnung und Vielfalt ausgerichtete Gesellschaft wichtig. Wir verurteilen alle Versuche, christliche Kultur nationalistisch zu vereinnahmen. Gegen eine Kultur des Hasses setzen wir Toleranz, Empathie und Solidarität. Das bedeutet für uns als Nordkirche, mit denen in einen kritischen und respektvollen Diskurs zu treten, die sich von Veränderung und Globalisierung bedroht fühlen.“
In einer Erklärung zum bevorstehenden G20-Gipfel am 7. und 8. Juli in Hamburg forderte die Landessynode Bundesregierung und G20-Staaten auf, die finanziellen Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen, faire Verfahren zur Lösung von Schuldenkrisen voranzutreiben, eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einzunehmen und von den Folgen des Klimawandels besonders betroffene Länder stärker zu unterstützen. Zentrales Element nachhaltiger Entwicklung, müsse „die Verwirklichung der Menschenrechte für alle“ sein. Die Landessynode bittet alle Kirchengemeinden, am 7. Juli zu öffentlichen Friedensgebeten einzuladen.
Beschlossen wurden mehrere Kirchengesetze. So vereinheitlichte die Landessynode mit einem Kirchenmusikgesetz die Regelungen für den kirchenmusikalischen Dienst in der Nordkirche. Auch die Bildung künftiger Landessynoden wurde mit einem entsprechenden Gesetz geregelt. Es gilt bereits für die Ende 2018 anstehende Wahl einer neuen Landessynode.
Die Landessynode stimmte zudem der Errichtung eines landeskirchlichen Werkes „Kirche im Dialog“ zu. Es soll unter anderem haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende in allen Bereichen der Nordkirche unterstützen, den Dialog mit Menschen mit säkularer Lebenshaltung zu führen, und die Bearbeitung des Themas in der Aus- und Fortbildung Haupt- und Ehrenamtlicher fördern. Das Werk mit Sitz in Hamburg wird von einem Fachgremium begleitet, dem neben haupt- und ehrenamtlichen Vertretern der Nordkirche auch Menschen mit säkularer Lebenshaltung angehören werden.
Im Rahmen der Synodentagung wurden der Fundraising-Preis der Nordkirche und erstmals auch der Initiativpreises der Landessynode „Der Nordstern“ verliehen. Damit zeichnet die Landessynode Menschen aus, die Initiative ergreifen und sich für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung einsetzen. Der Initiativpreis steht in jedem Jahr unter einem besonderen thematischen Schwerpunkt und ist mit jeweils 1.000 Euro dotiert. „Die Ausgezeichneten stehen stellvertretend für die vielen Menschen, die sich insbesondere ehrenamtlich für Geflüchtete engagieren – sie sind Helden des Alltags“, so der Synodenpräses.
Hier finden Sie ausführliche Texte zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:
Bischöfin Kirsten Fehrs stellt Sprengelbericht für Hamburg und Lübeck vor: Chancen bündeln durch Dialog und protestantische Bildungsarbeit
Bischöfin Kirsten Fehrs hat am Freitag, dem 03.03.2017 auf der Tagung der Landessynode in Lübeck-Travemünde ihren Bericht aus dem Sprengel Hamburg und Lübeck der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) vorgestellt. Der Sprengel umfasst 229 Kirchengemeinden in den Kirchenkreisen Hamburg-Ost, Hamburg-West/Südholstein und Lübeck-Lauenburg.
Bischöfin Fehrs erläuterte zu Beginn, welche Dialog-Foren zwischen Kirche und Gesellschaft einen besonderen Stellenwert im Sprengel Hamburg und Lübeck einnehmen. So habe die Arbeit des Interreligiösen Forums Hamburg (IFH) in den vergangenen zwei Jahren sehr an Bedeutung gewonnen. Dies werde durch Reaktionen aus der Politik, wie dem Besuch des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz im IFH deutlich. Fehrs: „Ich bin sehr froh über dieses gute Miteinander, gerade in krisenhaften Zeiten, in der die Spaltung der Gesellschaft wächst. So belasten etwa die Entwicklungen in der Türkei auch das Verhältnis zwischen den Religionsgemeinschaften hierzulande. Und diese Spaltungen verlaufen leider häufig entlang der religiösen und konfessionellen Grenzen. Wir müssen die dialogbereiten Kräfte stärken und extremistische Ansichten deutlich kritisieren und zurückweisen.“ Bischöfin Fehrs, die zurzeit auch den Vorsitz des Interreligiösen Forums Hamburg innehat, ergänzte: „Interreligiöser Dialog bedeute harte Arbeit. Ziel sei nicht, die Unterschiede der Religionen zu nivellieren oder zu relativieren. „Das Ziel des Dialogs ist vielmehr, dass wir Unterschiede erkennen und sie aushalten. Und dass wir in den wichtigen gesellschaftlichen Fragen, wie der Bewahrung des Friedens in der Stadt, zusammen stehen.“
Den Dialog zwischen Kirche und Wirtschaft, mit Blick auf ethisches Handeln in der Unternehmensführung, erklärte Bischöfin Fehrs zu einem weiteren Schwerpunkt ihrer Arbeit. „Mit dem Wort des Propheten Micha begann vor drei Jahren ein interessanter Prozess, mit Unterstützung des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt: ´Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was Gott bei dir sucht: nichts anderes als Gerechtigkeit üben, die Freundlichkeit lieben und demütig sein vor deinem Gott.`“ Zentraler Treffpunkt für hochrangige Wirtschaftsvertreter sei jedes Jahr der Buß- und Bettag. „Beim Abendbrot wie etwa in der Kirche auf St. Pauli, beim OTTO-Versand oder in der Flughafen-Kantine diskutieren wir über Themen wie die wachsende Stadt. Die Vorstände von Hafen und Banken, Politiker der Bürgerschaft und unsere kirchliche Beratungsstelle Fluchtpunkt stellen jeweils ihre Sichtweise zur Verfügung, um anschließend zu diskutieren.“ Es sei gut zu sehen, dass die Kirche um Meinung und Austausch gebeten werde, wenn es um Zuhören und Respekt ginge. „Es gibt ein echtes Interesse am Gegenüber und gemeinsame Ziele für eine lebenswerte Stadt“, so Bischöfin Fehrs.
Bischöfin Kirsten Fehrs betonte, dass ihr die Arbeit der evangelischen Schulen in Hamburg besonders am Herzen liege. „In der Wichern-Schule des Rauhen Hauses, den Bugenhagenschulen und den ‚Schulen unterm Kirchturm‘ in Trägerschaft der Stiftung Alsterdorf kommen 3000 junge Menschen in ihrem Schulalltag mit Gott und Glauben in Kontakt. Und das macht sie sprach- und dialogfähig. Und zwar auch, wenn die Schülerinnen und Schüler selbst anderen Religionsgemeinschaften angehören oder keine Kirchenmitglieder sind.“ Daher sei es wichtig, so Fehrs, dieses Zukunftspotenzial weiter zu finanzieren. „Die Nordkirche beteiligt sich nicht nur finanziell an der evangelischen Schularbeit, sondern erarbeitet auch ein Konzept, um die Kooperation der Schulen untereinander mit den kirchlichen Organisationen zu optimieren. Es geht um ein Grundelement reformatorischer Theologie: protestantische Bildungsarbeit“, so die Bischöfin.
Landessynode verabschiedet Erklärung zum G20-Gipfel: „Für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung“
Anlässlich der deutschen G20-Präsidentschaft und des bevorstehenden Gipfeltreffens der zur G20-Gruppe gehörenden Länder am 7. und 8. Juli in Hamburg wendet sich die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) mit einer heute (3. März) mit sehr großer Mehrheit verabschiedeten Erklärung an die deutsche Bundesregierung. Unter der Überschrift „Für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung“ bringt sie darin ihre Sorge über „Abschottungsbestrebungen, nationalistische Tendenzen und das Vertreten partikularer Interessen“ zum Ausdruck. Die Bundesregierung, deren G20-Präsidentschaft unter dem Motto „Eine vernetzte Welt gestalten“ steht, habe die Gelegenheit, in der globalen Wirtschafts- und Finanzpolitik „Akzente für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung zu setzen“, heißt es in der Erklärung: „Wir ersuchen die Bundesregierung, diese Chance im Rahmen des Gipfeltreffens zu nutzen.“ „Als Kirche verstehen wir die Verkündigung des Evangeliums auch als Auftrag, Debatten für eine Politikgestaltung anzustoßen, die global das Leben der Schwächeren stärkt“, sagte Propst Matthias Bohl, Synodenmitglied und Vorsitzender des Ausschusses „Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“ bei der Einbringung.
Armut und Ungleichheit überwinden, nachhaltig produzieren und konsumieren
Im Namen der Länder, „die nicht mit am Verhandlungstisch sitzen“, erinnert die Landessynode daran, dass sich die Gruppe der G20-Staaten die Ziele der UN-„Agenda 2030“ für eine nachhaltige Entwicklung zu eigen gemacht hätte. Zu wenig berücksichtigt worden seien bislang die Ziele „Armut beenden“, „Ungleichheit verringern“ und „Nachhaltige Produktions- und Konsumweisen sicherstellen“. Die Landessynode fordert von den G20-Staaten, die finanziellen Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen.
Die Synodalen treten zudem dafür ein, dass Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch ein unabhängiges internationales Gericht geahndet werden können. Besorgt über eine wachsende Ablehnung des Internationalen Strafgerichtshofes durch mehrere G20-Partner fordern sie die Bundesregierung auf, das Thema zur Sprache zu bringen.
Zudem solle die Bundesregierung sich für ein faires Verfahren zur Lösung von Schuldenkrisen einsetzen. Die Synodalen begrüßen G20-Initiativen gegen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung, Korruption, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Erfreut nehmen die Synodalen zur Kenntnis, dass es in der Debatte um unreguliertes Wirtschaftswachstum auch in den G20-Staaten zunehmend um „Strategien für eine inklusive, menschen-, klima- und umweltverträgliche Wirtschaftsweise“ geht. Da die G20-Länder fast drei Viertel der weltweiten Treibhausgasemissionen verursachten, kommt ihnen nach Auffassung der Synodalen eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz zu. Zugleich müsse die G20-Präsidentschaft eine stärkere Unterstützung der besonders von den Folgen des Klimawandels betroffenen Länder vorantreiben.
Nachhaltige Entwicklung nur mit Verwirklichung der Menschenrechte für alle.
Ein zentrales Element nachhaltiger Entwicklung, sei „die Verwirklichung der Menschenrechte für alle“, stellen die Synodalen fest und fordern, dass sich die Bundesregierung für die Ausrichtung sämtlicher von der G20 ergriffenen Maßnahmen an den Menschenrechten einsetzt. Im Mittelpunkt müssten die am stärksten von Hunger und Armut betroffenen Menschen stehen: „Wir freuen uns, dass die Bundesregierung mit der zusätzlich stattfindenden Konferenz mit dem Titel ‚Partnerschaft mit Afrika‘ einen besonderen Akzent setzt, und wir erwarten, dass die Armutsbekämpfung im Zentrum der Beratungen steht.“
Landessynode bittet alle Kirchengemeinden, zu Friedensgebeten einzuladen
Die Landessynode begrüßt die Beteiligung an friedlichen Aktivitäten vor und während des Gipfels in Norddeutschland und unterstützt kirchliche Initiativen, die mit ihren Aktionen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung eintreten. Sie bittet alle Kirchengemeinden in Norddeutschland, am 7. Juli zu öffentlichen Friedensgebeten einzuladen. Am 8. Juli ist ein gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) vorbereiteter Ökumenischer Gottesdienst in St. Katharinen in Hamburg geplant. Das Interreligiöse Forum hat für den 6. Juli ein Friedensgebet mit Vertretern aus acht Religionsgemeinschaften in der Universität Hamburg angekündigt.
Landessynode beschließt in Lübeck-Travemünde Erklärung zum Gerechten Frieden: Für Universalität, Verständigung, Versöhnung und Vielfalt
Lübeck-Travemünde (fz). Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat heute (3. März) nach intensiver Diskussion ein „Positionspapier zum Thema Gerechter Frieden“ verabschiedet. In dem Papier geht es um „Gerechtigkeit leben“, „Fremdheit als Bereicherung“, „Friede der Religionen“ sowie „Unser Vertrauen auf Gottes Heil“. Ein weiterer Abschnitt („Gewalt überwinden“), war bereits am Donnerstagabend intensiv beraten worden – mit dem Ergebnis, dass dieser Teil lediglich als Impuls für weitere Diskussionen genutzt werden soll. Im Rahmen von Studientagen möchte der Ausschuss in diesem Jahr weitere konkrete Schritte für die Nordkirche erarbeiten und sie der Landessynode präsentieren.
„Wir verstehen, dass auch in anderen Religionen fundamentale Werte wie Solidarität, Friedfertigkeit und Barmherzigkeit lebendig sind“, heißt es in der Erklärung. „Dies bestätigt uns in der Überzeugung, dass es eine friedliche Weltgesellschaft nur mit einem friedlichen Dialog der Religionen geben kann.“ Und: „Als Nordkirche in der Spannung zwischen urbanen Räumen und ländlichen Flächen und in der Spannung zwischen west- und ostdeutschen Sozialisationserfahrungen ist uns die Notwendigkeit des Dialogs auch mit denen, die sich von religiösen Fragen abgewendet oder keinen Zugang dazu haben, bewusst.“
Der Ausschuss „Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“ hatte das Grundsatzpapier zu friedensethischen Fragen vorgelegt, nachdem sich die Landessynode im September 2016 im Rahmen eines „Thementages Frieden“ mit der Friedensfrage sowie den damit verbundenen Sachverhalten intensiv auseinandergesetzt hatte.
Der Ausschussvorsitzende, der Hamburger Propst Matthias Bohl, bezeichnete das Papier „als einen weiteren Schritt auf dem Weg, eine Kirche des gerechten Friedens zu werden“. Er sei sehr dankbar für die intensive Diskussion. „Gerade jetzt, in einer zunehmend zerrissenen Welt, in der alte, sozusagen vertraute politische Logiken nicht mehr bestimmend sind und deshalb die Suche nach neuer Orientierung notwendig ist, braucht das Friedensthema in seinen vielen Dimensionen große Aufmerksamkeit und wache Unterstützung. Es gilt auch, errungene ethische Werte zu schützen und weiter lebendig und kräftig zu halten“, so Bohl.
In ihrer Erklärung weist die Synode auch auf die „enge Verzahnung von ökonomischem Unrecht, Naturzerstörung und militärischer Gewalt“ hin. „Wir nehmen als Kirche besonders die Schattenseiten dieses ökonomischen Raubbaus an der Schöpfung in den Blick und wenden uns den Menschen zu: den Verlierern der Globalisierung, deren materielle, soziale und kulturelle Bedürfnisse nicht erfüllt werden.“ Gerade der Nordkirche in der Spannung zwischen ökonomisch starken Zentren und Regionen, die die am ökonomischen und kulturellen Austausch weniger Anteil haben, sei deutlich, „dass gesellschaftlicher Frieden nur mit Mitmenschlichkeit, einer gerechten Wirtschaft, Achtung der Menschenwürde und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen möglich ist. Wir setzen uns gegen rücksichtsloses Wirtschaften für eine ´Ökonomie des Lebens´ ein“.
Ein klares Bekenntnis enthält die Erklärung auch in Bezug auf Menschen, die in Deutschland Schutz suchen. „Wir sind besonders gefordert, Solidarität mit Flüchtlingen zu praktizieren. Uns ist eine auf Universalität, Verständigung, Versöhnung und Vielfalt ausgerichtete Gesellschaft wichtig. Wir verurteilen alle Versuche, christliche Kultur nationalistisch zu vereinnahmen. Gegen eine Kultur des Hasses setzen wir Toleranz, Empathie und Solidarität. Das bedeutet für uns als Nordkirche, mit denen in einen kritischen und respektvollen Diskurs zu treten, die sich von Veränderung und Globalisierung bedroht fühlen.“
Auszeichnungen für Flüchtlingsinitiativen und Fundraising-Projekte: „Nordstern“ der Landessynode und Fundraising-Preis der Nordkirche verliehen
Lübeck-Travemünde (std). In einem Festakt während der 16. Tagung der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) wurden heute (3. März) in Lübeck-Travemünde der Fundraising-Preis der Nordkirche und erstmals auch der Initiativpreises der Landessynode „Der Nordstern“ verliehen. Mit dem 2016 ins Leben gerufenen Preis zeichnet die Landessynode Menschen aus, die Initiative ergreifen und sich für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung einsetzen. Im Blick ist dabei das Zusammenwirken von ehrenamtlich und beruflich Engagierten sowohl innerhalb der Kirche als auch in institutionsübergreifenden Bündnissen oder an Runden Tischen. Der Initiativpreis steht in jedem Jahr unter einem besonderen thematischen Schwerpunkt und ist mit jeweils 1.000 Euro dotiert.
Für den „Nordstern 2017“ haben sich 27 Initiativen beworben
In diesem Jahr würdigt die Landessynode das Engagement im Bereich von Flüchtlingsarbeit und Integration. Dafür hatten sich 27 Initiativen aus neun Kirchenkreisen und drei Diakonischen Werken beworben. Drei von ihnen wurden heute mit dem „Nordstern“ ausgezeichnet:
Das „Gemeindefrühstück“ der Kirchengemeinde St. Nicolai in Wyk auf Föhr im Kirchenkreis Nordfriesland versammelt rund 40 Einheimische und Geflüchtete aller Altersgruppen seit zwei Jahren monatlich im Gemeindehaus der Kirchengemeinde. Erfolgreich wird so die Integration in das Zusammenleben auf der Nordseeinsel gefördert. Das „M41-Haus der Begegnung“ der Kirchengemeinden Parchim St. Marien und Damm (Kirchenkreis Mecklenburg) – ein lebendiger Ort der Begegnung für Geflüchtete und Einheimische mit Sprachkursen, Begegnungs-Cafés und Kochabenden. Das alte Pfarrhaus wurde dazu mit Gemeinde- und Spendenmitteln renoviert und umgebaut.
Im Projekt „Kita-Rückzugsräume für geflüchtete Frauen und deren Kinder“ des Kita-Werks Altona-Blankenese (Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein) öffnen einmal pro Woche fünf Kindertagesstätten ihre Türen und bieten Frauen und Kindern aus den nahegelegenen Flüchtlingsunterkünften Räume, „um sich für eine gute Zeit zurückziehen zu können“, wie es in der Bewerbung heißt. Aus dem Projekt soll eine internationale Frauengruppe entstehen. „Ich bin beeindruckt von der guten Resonanz. Die vielfältigen Projekte zeugen von einem starken ehrenamtlichen Engagement, von Zivilcourage und gelebter Nächstenliebe. Die Entscheidung, mit dem ersten ‚Nordstern‘ auf Initiativen in der Flüchtlingsarbeit und für Integration aufmerksam zu machen, war richtig. Gerade in Zeiten, in denen Geflüchtete pauschal unter Verdacht gestellt werden, setzen diese Initiativen klare Zeichen für die Würde des einzelnen Menschen und das Miteinander“, sagte der Präses der Landessynode, Dr. Andreas Tietze. Ausführliche Informationen: www.nordkirche.de/landessynode/nordstern
Fundraising-Preis für Aufbau und Entwicklung von Gemeinden
Unter dem Motto „Darf es ein bisschen mehr sein“ belohnt die Nordkirche mit ihrer Bonifizierungsaktion gelungene Fundraising-Projekte. Für die diesjährige Preisverleihung sind insgesamt 45 Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen prämiert worden. Pro fünf Euro eingeworbener Spende unterstützte die Nordkirche die Projekte mit einem Euro.
In der Kategorie Mitgliederorientierung wurde die Johannes-Kirchengemeinde St. Georg-Borgfelde in Hamburg für das Projekt „St. Georg hilft“ geehrt. Sie hat über ein Weblog erfolgreich Spenden eingeworben, um Transitflüchtlinge am Hamburger Hauptbahnhof zu unterstützen. Den Preis für das beste Fundraising-Konzept erhielt die Greifswalder Kirchengemeinde St. Marien für das Projekt „1000x1000 Ideen“, mit dem ein großer Teil der Eigenmittel bei der Sanierung der St.-Marien-Kirche aufgebracht werden soll. Für „Kreatives Fundraising“ wurde die Kirchengemeinde Seester für das Projekt „Löcher stopfen in der St .Johannis-Kirche zu Seester“ ausgezeichnet. Der Aufruf, einen 90 Meter langen Schal zu stricken, der die Kirche umrunden sollte, war der Auftakt einer Spendenkampagne zur Rettung der Kirche.
Den Sonderpreis für die beste Fundraisingkampagne 2015 erhielt der Kirchenkreis Nordfriesland für das Projekt „ProGedenkstätten-Friedenslicht: eine Rose für die Erinnerungskultur in Schleswig-Holstein“. Zehn Jahre lang wird mit jedem verkauften Exemplar der eigens gezüchteten Rose „Friedenslicht“ ein Euro für das Projekt gespendet. „Kirche genießt weiterhin großes Vertrauen“, so das Fazit von Pastor Klaus Struve, Fundraisingbeauftragter der Nordkirche, angesichts der Vielzahl erfolgreicher Spendenprojekte von Sylt bis Usedom. „Wer sich Vertrauen erarbeitet hat, kann Unterstützer für die unterschiedlichen kirchlichen Arbeitsbereiche gewinnen: ein enormes Zukunftspotential für nachhaltiges Fundraising in Gemeinden und Einrichtungen überall in der Nordkirche.“
Landessynode beschließt Kirchengesetz in erster Lesung: Bildung künftiger Landessynoden geregelt
Lübeck-Travemünde (std). Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat heute (3. März) die Regelungen zur Bildung künftiger Landessynoden in erster Lesung beraten und beschlossen. Das Landessynodenbildungsgesetz soll bereits für die Ende 2018 anstehende Wahl einer neuen Landessynode gelten. Dr. Henning von Wedel, Mitglied der Ersten Kirchenleitung der Nordkirche, wies bei der Einbringung des Gesetzentwurfs auf das bislang geltende, ausschließlich für die Bildung der Ersten Landessynode vorgesehene Wahlgesetz hin. Es war 2012 von der Verfassunggebenden Synode des Verbandes der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Norddeutschland im Rahmen des Einführungsgesetzes zur Verfassung der Nordkirche beschlossen worden. „Damals konnte nicht ohne weiteres das ursprüngliche nordelbische Landessynodalwahlgesetz, das weitgehend der jetzigen Verfassungslage bereits entsprochen hätte, eins zu eins umgesetzt werden“, so Henning von Wedel. „Dafür fehlten in Mecklenburg und Pommern zum Teil die notwendigen Wahlgremien im Dienste- und Werke-Bereich. Das jetzige Gesetz über die Bildung der Landessynode lehnt sich eng an das im Einführungsgesetz enthaltene Landessynodalwahlgesetz an und setzt in allen Punkten die Verfassungsbestimmungen über die Bildung der Landessynode um.“
Bislang gilt ein ausschließlich für die Bildung der Ersten Landessynode vorgesehenes Wahlgesetz. Es war 2012 von der Verfassunggebenden Synode des Verbandes der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Norddeutschland im Rahmen des Einführungsgesetzes zur Verfassung der Nordkirche beschlossen worden.
Die Werke-Synodalen, also die Synodenmitglieder aus den landeskirchlichen Diensten und Werken (Hauptbereiche), werden von einer Wahlversammlung bestimmt. Deren Mitglieder wiederum wurden in den Hauptbereichen und den Konventen der Dienste und Werke der früher nordelbischen Kirchenkreise gewählt. Beides gab es damals in Mecklenburg und Pommern noch nicht, so dass deren Vertreter von den Kirchenleitungen der früheren Landeskirchen dort in die Wahlversammlung gewählt wurden.
Inzwischen gehören die landeskirchlichen Dienste und Werke in Mecklenburg und Pommern zu den Hauptbereichen der Nordkirche, aus denen Mitglieder in die Wahlversammlung gewählt werden. Zudem gibt es auch in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern Konvente der Dienste und Werke, die jeweils vier (Mecklenburg) und zwei (Pommern) Mitglieder der Wahlversammlung wählen.
Wahlvorschläge für Werke-Synodale können außer von der Kammer für Dienste und Werke künftig auch von allen wahlberechtigten Gemeindegliedern sowie den Kirchengemeinderäten eingereicht werden. Vorschläge von Gemeindegliedern benötigen die Unterstützung von mindestens jeweils zehn weiteren Vorschlagsberechtigten. Im Falle einer Stellvertretung oder des Nachrückens entscheidet nunmehr auch bei Werke-Synodalen allein die Zahl der bei der Wahl erreichten Stimmen über die Reihenfolge. Bisher war zusätzlich ein Proporz von Ehrenamtlichen, Pastoren und Mitarbeitern zu beachten.
Im neuen Landessynodenbildungsgesetz der Nordkirche ist zudem eine präzisere Berechnungsmethode für die Verteilung der Mandate für Gemeinde- und Pastorensynodale unter den Kirchenkreisen vorgesehen.
Bis zur Konstituierung der Zweiten Landessynode gilt für die amtierende Synode das bisher geltende Recht.
Hintergrund:
Der Landessynode der Nordkirche gehören laut Verfassung 156 Mitglieder an. Die Synoden der 13 Kirchenkreise wählen 76 ehrenamtliche Mitglieder, 32 Mitglieder aus der Gruppe der Pastorinnen und Pastoren, 14 Mitglieder aus der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Mandatsverteilung richtet sich nach der Zahl der Gemeindeglieder in den Kirchenkreisen.
Eine Wahlversammlung, die die Vielfalt der Dienste und Werke in der Nordkirche repräsentiert, wählt 18 Synodale aus dem Bereich der landeskirchlichen Dienste und Werke (Werke-Synodale). Die landeskirchlichen Dienste und Werke sind untergliedert in sieben Hauptbereiche: Aus- und Fortbildung; Seelsorge, Beratung und ethischer Diskurs; Gottesdienst und Gemeinde; Mission und Ökumene; Frauen, Männer, Jugend, Medienwerk sowie Diakonie.
Die Kirchenleitung beruft 12 Mitglieder. Die Theologischen Fakultäten der Universitäten in Greifswald, Kiel und Rostock sowie der Fachbereich Evangelische Theologie der Universität Hamburg entsenden je ein Mitglied aus der Gruppe der Theologieprofessoren. Die Jugendvertretung der Landeskirche entsendet aus jedem Sprengel zwei Jugenddelegierte mit Rede- und Antragsrecht. Zwei Vertreter mit Rede- und Antragsrecht entsendet die Nordschleswigsche Gemeinde.
Landessynode der Nordkirche in Lübeck-Travemünde: Gesetz über den kirchenmusikalischen Dienst der Nordkirche vereinheitlicht
Lübeck-Travemünde (fz). Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat heute (4. März) ein neues Gesetz beschlossen, mit dem der kirchenmusikalische Dienst der Nordkirche neu geordnet und vereinheitlicht wird. Damit werden zugleich die beiden in diesem Bereich bisher fortgeltenden Kirchengesetze für die ehemalige Nordelbische Kirche sowie für die früheren Landeskirchen Mecklenburgs und Pommerns abgelöst. Die drei evangelischen Landeskirchen hatten sich Pfingsten 2012 zur Nordkirche zusammengeschlossen.Bislang gab es noch zwei Kirchenmusikgesetze: eines für die ehemalige Nordelbische Kirche und eines für Mecklenburg und Pommern. In vielen Bereichen ähneln sich die Gesetze, ein einheitliches Kirchenmusikergesetz soll aber beide Gesetze ablösen und die Strukturen vereinheitlichen.
Pastor Matthias Bartels (Greifswald) brachte die Gesetzesvorlage für die Erste Kirchenleitung ein und erläuterte: „Mit dem neuen Gesetz über den kirchenmusikalischen Dienst vereinheitlicht die Nordkirche die entsprechenden Regelungen der Fusionskirchen und entwickelt die kirchenmusikalische Landschaft weiter. Kirchenmusik wird ohne Einschränkung als Verkündigung des Evangeliums beschrieben und der kirchenmusikalische Dienst als geistlicher Dienst. Mit der im Gesetz vorgesehenen Bildung einer Kommission für Kirchenmusik wird ein neues Fachgremium geschaffen, das die Koordination, Begleitung und Pflege der kirchenmusikalischen Arbeit in unserer Kirche verantwortet.“
Landessynode beschließt Errichtung eines Werkes „Kirche im Dialog“: Menschen mit säkularer Lebenshaltung im Blickpunkt
Lübeck-Travemünde (std). Die Nordkirche errichtet zum 1. April 2017 ein landeskirchliches Werk „Kirche im Dialog“. Das hat die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) heute (4. März) in Lübeck-Travemünde beschlossen. Im Blick sind dabei Menschen, die eine andere als die religiöse Lebenshaltung haben „und damit leben, ohne dass sie Gott, Glauben und Religion vermissen“, heißt es in der Konzeption des künftigen Werkes. Damit soll die Arbeit der von 2011 bis 2016 bestehenden Arbeitsstelle „Kirche im Dialog“ weiterentwickelt werden.
„Von Anfang an lag der eigentliche Impuls darin, dass wir als Nordkirche nach einem Weg gesucht haben, um mit Menschen, die nicht zu unserer Kirche, aber auch zu keiner anderen Konfession oder Religion gehören, in den Dialog zu treten: nicht nur in Anerkennung der schlichten Realität, dass es immer mehr Menschen gibt, die eine säkulare Lebenshaltung haben; sondern vor allem aus der Glaubensüberzeugung, dass Gottes Güte biblisch gesprochen ‚reicht, so weit der Himmel ist‘ und darauf aus ist, ‚dass alle Menschen gerettet werden‘“, erklärte Dr. Andreas von Maltzahn, Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern der Nordkirche, der die Vorlage für die Erste Kirchenleitung einbrachte.
Das Evangelium von Jesus Christus gilt allen Menschen
Der Nordkirche gehören im Sprengel Schleswig und Holstein 54 Prozent der Wohnbevölkerung an, im Sprengel Hamburg und Lübeck 33 Prozent und im Sprengel Mecklenburg und Pommern 17 Prozent. Laut Hochrechnung der Forschungsgruppe Weltanschauung in Deutschland belief sich bundesweit der Anteil der Menschen ohne Konfession im Jahr 2010 auf 34,8 Prozent der Bevölkerung.
Schon damals hatte die Gemeinsame Kirchenleitung des Verbandes der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Norddeutschland beschlossen, eine „Arbeitsstelle Kirche im Dialog“ als befristetes Pilotprojekt zu errichten. Nach einer Evaluation durch das Sozialwissenschaftliche Institut der EKD im Frühjahr 2015 und einer Stellungnahme des Beirates der Arbeitsstelle beauftragte die Erste Kirchenleitung das Landeskirchenamt mit einem Konzept zur Weiterentwicklung der Arbeit. Auch Vertreter der Kirchenkreise und Hauptbereiche waren daran beteiligt.
In ihrer Vorlage verweist die Erste Kirchenleitung auf die Präambel der Verfassung der Nordkirche, nach der „das Evangelium von Jesus Christus allen Menschen gilt“. Das Selbstverständnis der Nordkirche sei das einer „einladenden Kirche“. Daher seien alle Menschen als mögliche Adressaten der Kommunikation des Evangeliums anzusehen. Im Blick sind diejenigen, die der Kirche nicht oder nicht mehr angehören, sowie jene, die keine oder eine ablehnende Position zu Religion vertreten.
Das künftige Werk „Kirche im Dialog“ soll haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende der Nordkirche auf allen Ebenen dabei unterstützen, „den Dialog mit Menschen mit säkularer Lebenshaltung zu führen, in der Begegnung mit ihnen authentisch zu sein und sinnvolle Formen des Miteinanders zu entwickeln“. Dabei wird es Erfahrungen aus der gesamten Nordkirche sammeln, systematisieren und auswerten. Ziel ist auch ein Austausch mit anderen Landeskirchen. Erfahrungen der Kirchen in der DDR aus der Zeit bis 1989 „in einem dezidiert säkularen Umfeld“ sollen ebenso verarbeitet werden wie Informationen über den Umgang mit „Konfessionslosigkeit“ in den Kirchen der europäischen Nachbarländer. Aufgabe des neuen Werkes ist es außerdem, die Bearbeitung des Themas „Dialog mit Menschen mit säkularer Lebenshaltung“ in Aus- und Fortbildungsgängen für Haupt- und Ehrenamtliche zu unterstützen. Vorgesehen sind auch Fachtage, Kongresse und Publikationen.
Das rechtlich unselbständige Werk „Kirche im Dialog“ mit Sitz in Hamburg wird dem Hauptbereich 3 „Gottesdienst und Gemeinde“ zugeordnet und von einem Fachgremium begleitet und unterstützt, dem neben haupt- und ehrenamtlichen Vertretern der Nordkirche auch Menschen mit säkularer Lebenshaltung angehören werden. Geplant sind zwei Stellen für Referenten, davon eine als Pfarrstelle. Die zweite Referentenstelle soll von einer Person mit Ausbildung im Bereich von Kultur-, Gesellschafts- oder Sprachwissenschaft wahrgenommen werden. Eine halbe Stelle ist für Verwaltungsaufgaben vorgesehen. Die Referenten arbeiten gemeinsam mit unterschiedlichen Partnern an verschiedenen Orten in der gesamten Nordkirche.