Nordkirche: Wahlbenachrichtigungen werden verschickt, September 2016

Der Startschuss ist gefallen: Fast eine Woche lang sind mehrere Druckmaschinen damit beschäftigt, für alle rund zwei Millionen wahlberechtigen Mitglieder in der Nordkirche einen Brief zu drucken und mit individuellen persönlichen Angaben zu versehen.

Anfang September fällt der Startschuss: Fast eine Woche lang sind mehrere Druckmaschinen damit beschäftigt, für alle rund zwei Millionen wahlberechtigen Mitglieder in der Nordkirche einen Brief zu drucken und mit individuellen persönlichen Angaben zu versehen. Es ist ein wichtiges Dokument: die Wahlbenachrichtigung zur Kirchenwahl 2016 – und mehr als das: ein Brief der Nordkirche an jedes ihrer Mitglieder. Erstmals werden in allen über 1000 Gemeinden in der Nordkirche neue Kirchengemeinderäte gewählt.

Ende September oder Anfang Oktober liegt dieser wichtige Brief, dessen Umschlag hier zu sehen ist, bei allen Kirchenmitgliedern im Briefkasten, die am 13. November 2016 mindestens 14 Jahre alt sind. Sie alle dürfen bei der Kirchenwahl mitstimmen und sind aufgerufen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Sollte der Brief Anfang Oktober nicht eingetroffen sein, ist es wichtig, Kontakt mit Ihrer Kirchengemeinde aufzunehmen. Sie führt das Wählerverzeichnis, kann daraus Auskunft geben und ergänzen. Sollte die Wahlbenachrichtigung verlorengehen, genügt im Wahllokal auch nur der Personalausweis.

Als wichtigste Information enthält die Wahlbenachrichtigung Angaben, wo genau das Wahllokal eingerichtet wird und wann genau die Wahl möglich ist. Wahltag ist für die große Mehrheit der Gemeinden in der Nordkirche der 1. Adventssonntag, der 27. November 2016 so auch im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg. In den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern haben viele Gemeinden zusätzliche oder abweichende Termine im Wahlzeitraum vom 13. bis zum 27. November 2016.

Ein weiterer wichtiger Teil des Briefes ist das Antragsformular für die Briefwahl. Damit ist es möglich, sich per Post oder persönlich im Gemeindebüro Briefwahlunterlagen ausstellen zu lassen. Wichtig ist, dass der Antrag spätestens zwei Tage vor dem letzten Wahltermin, in den meisten Gemeinden also am 25. November, im Gemeindebüro vorliegen muss.

Der Kirchengemeinderat ist für sechs Jahre Amtszeit das zentrale Leitungsgremium Ihrer Kirchengemeinde. Deshalb ist die Kirchenwahl ein wichtiger und wegweisender Schritt im Gemeindeleben. Informationen erhalten Sie in Ihrer Kirchengemeinde.

Nutzen Sie diese Chance, geben Sie ihre Stimme ab und wählen Sie mit!