Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg Was ist das eigentlich, Totensonntag?

Der November ist der Monat des Gedenkens. Nach Allerheiligen, Allerseelen und dem Volkstrauertag bildet der Totensonntag, der Gedenktag der evangelischen Christen für die Verstorbenen, den Abschluss der Gedenktage. Die Kirche spricht vom Ewigkeitssonntag, um Bezug auf den Glauben an die Auferstehung und ein ewiges Leben zu nehmen. Der Ewigkeitssonntag ist der letzte Sonntag des Kirchenjahres – das neue beginnt eine Woche später am ersten Adventssonntag.

Auf die Bedeutung dieses Tages weist Petra Kallies, Pröpstin im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg, hin: „Alles hat seine Zeit, und die Feste soll man feiern wie sie fallen. Totensonntag ist ein Tag, um der Verstorbenen zu gedenken und sich der eigenen Endlichkeit bewusst zu werden. Aus Respekt vor den Toten und den Trauernden sollte dieser Tag nicht mit Zuckerwatte überkleistert werden. Ich halte es für bedenklich, dass das Thema Tod immer mehr aus unserer Gesellschaft herausgedrängt wird – gehört er doch zum Leben jedes Einzelnen dazu“.

Ursprünge im Mittelalter

Die Ursprünge des Ewigkeitssonntags gehen in die Zeit der Reformation zurück. Als Totensonntag rief ihn dann König Friedrich Wilhlem III. von Preußen aus. 1816 nach den Befreiungskriegen gegen Napoleon mit vielen Verlusten, sollte am Sonntag vor dem 1. Advent der Toten gedacht werden. Mehrere Landeskirchen griffen diesen Vorstoß auf. Heute werden am Ewigkeitssonntag in vielen Gottesdiensten die Namen der Menschen verlesen, die über das Jahr gestorben sind. Christen besuchen an diesem Tag die Gräber ihrer Angehörigen und schmücken sie. Der Ewigkeitssonntag hat für Protestanten eine ähnliche Bedeutung wie Allerseelen für Katholiken.

Vielfältige Bestattungsarten

In der heutigen Zeit gibt es zahlreiche Bestattungsarten: im Sarg, in der Urne, auf der Wiese, am See, im Wald, unter einer Linde, mit und ohne Grabstein. „Es kann zudem entschieden werden, ob man die Grabpflege selbst übernimmt oder diese durch die Friedhofsmitarbeiter machen lässt“, sagt Bernd K. Jacob, Friedhofsbeauftragter des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg. Auch ob eine Urne „vergeht“ oder nicht kann eine Option sein. „Wenn sie vergeht, gelangt die Asche in die Erde. Diese Bestattungsart ist nur dort möglich, wo sie nicht in das Grundwasser kommen können – denn aus der Asche könnten sich Giftstoffe lösen.“

Was, wenn ein Mensch zu Hause stirbt?

Wie verhalte ich mich überhaupt, wenn ein geliebter Mensch zu Hause verstirbt? „Grundsätzlich können Angehörige den Leichnam bis zu 36 Stunden nach dem Tod zu Hause aufbahren. Erst danach muss er zum Bestatter. Innerhalb von neun Tagen nach Todeseintritt sollte die Erdbestattung oder die Einäscherung erfolgen – aber frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt.“ Jacob begrüßt die Möglichkeit, einen Angehörigen nach dessen Tod noch eine Weile zu Hause behalten zu dürfen: „So haben die Angehörigen die Möglichkeit, sich ohne Zeitdruck zu verabschieden und Trauerarbeit zu leisten, Pastorinnen und Pastoren können zuhause im Kreise der Angehörigen hilfreiche Begleiter sein. Insbesondere für Kinder ist dieser Prozess wichtig: Sie lernen auf diese Art, dass der Tod zum Leben gehört und keine Angst machen muss“. 

Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt. (Johannes 11,25)