Die Personalabteilung

Der Kirchengemeinderat ist Arbeitgeber für alle Mitarbeitenden, die in der Kirchengemeinde angestellt sind. Sämtliche Personalangelegenheiten aller Kirchengemeinden werden in der Personalabteilung der Kirchenkreisverwaltung bearbeitet.

Grundlage für die tägliche Arbeit in der Personalabteilung ist neben der staatlichen Gesetzgebung der Kirchliche Arbeitnehmerinnen-Tarifvertrag (KAT). Der KAT regelt die Arbeitsbedingungen der in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis beschäftigten Mitarbeitenden.

Die Zuständigkeiten im Sachgebiet Personal sind nach Kirchengemeinden / Anstellungsträgern geordnet, so dass für alle fachlichen Aufgaben eine Person zur Verfügung steht, die mit den individuellen Gegebenheiten vertraut ist.

Aufgaben der Personalabteilung

  • Beratung der Anstellungsträger
  • Mitwirkung bei der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Überprüfung von Eingruppierungen, 
  • Änderung von Arbeitsverträgen
  • Zahlbarmachung der Entgelte der Mitarbeitenden, Abführung von Steuern, Sozialversicherungs- und 
  • Zusatzversorgungsbeiträgen
  • Laufende Sachbearbeitung bei bestehenden Arbeitsverhältnissen (Führen der Personalakten, Änderung von 
  • Arbeitsverträgen, Erstellung von Bescheinigungen, Überwachung von Arbeitsunfähigkeiten
  • Ermittlung der Personalkosten und Personalnebenkosten für die Erstellung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen