Das Meldewesen

Unter kirchlichem Meldewesen versteht man die Verwaltung der Kirchenmitglieder und der die Mitglieder betreffenden Amtshandlungen. Hierzu wird die regionale Ausdehnung der Kirchengemeinden sowie die räumliche Zuordnung der Adressen zu den kirchlichen Gemeindestrukturen benötigt. Die relevanten Daten der Einwohner werden den Kirchen durch die kommunalen Ordnungsämter zur Verfügung gestellt. Die Kirchenkreisverwaltung nimmt die Daten von den Kommunen entgegen und ordnet sie den Kirchengemeinden und den Familienstrukturen zu. Möchte jemand aus einer anderen Kirche in eine unserer Kirchengemeinden eintreten, muss diese Person vorher den Austritt aus der bisherigen Kirche beim Standesamt des Hauptwohnsitzes erklären.

Neben der Zuordnung der Gemeindeglieder zu den kirchlichen Strukturen ist die Dokumentation der Amtshandlungen Aufgabe der Mitarbeiterinnen im Meldewesen. Diese Daten sind eine wichtige Grundlage sowohl für die Gemeinden als auch für die Kirchenkreisverwaltung für viele Entscheidungen:

  • zur Verteilung der Kirchensteuer
  • zur Vorbereitung bzw. Durchführung der kirchlichen Amtshandlungen
  • für Auskünfte über die Kirchenmitglieder
  • für die Durchführung der Wahlen zu kirchlichen Gremien,
  • zur Erstellung von Auswertungen und Analysen
  • für strategische Entscheidungen

Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Gemeinden vor Ort regelmäßig die Zahl ihrer Gemeindeglieder im Blick behalten, um auf größere Schwankungen früher eingehen zu können.