eine Diakonin/einen Diakon (m/w/d)
Die Kirchengemeinden sind Träger ihrer Verwaltungsaufgaben; sie sind verpflichtet, die Verwaltungsaufgaben, die im § 2 des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes aufgeführt sind, durch die Kirchenkreisverwaltung ausführen zu lassen. Die Kirchenkreisverwaltung hat gemäß Artikel 20 und 69 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Verbindung mit dem Kirchenkreisverwaltungsgesetz die Aufgabe, die Verwaltungsgeschäfte der Kirchengemeinden und der Kirchengemeindeverbände auszuführen. Über die Kosten für diese Leistung entscheidet die Kirchenkreissynode.
Die Kirchenkreisverwaltung berät die Kirchengemeinden im Wege der Erstberatung in sämtlichen Rechtsfragen. Darüber hinaus wird die Kirchenkreisverwaltung für den Kirchenkreisrat teilweise aufsichtlich tätig. Das bedeutet, dass die Angelegenheiten, die gemäß Artikel 26 der Verfassung und § 86 der Kirchengemeindeordnung genehmigt werden müssen, zum Teil von der Kirchenkreisverwaltung erledigt werden.
Wen wir brauchen
Projektbezogene Angebote für unterschiedliche Zielgruppen an verschiedenen Standorten im Bereich des Pfarrsprengels
Gestaltung von Gottesdiensten und Kasualien
Ausbau von Vernetzung mit kirchlichen und außerkirchlichen Partnern in den vorhandenen Sozialräumen.
Seelsorgliche Begleitung von Menschen in den vier Alten- und Pflegeheimen des Pfarrsprengels
Auskünfte
Weitere Auskünfte erteilen gern:
Propst Philip Graffam
E-Mail: pgraffam@kirche-LL.de
Telefon: 0176 / 10377579
Pastor Andreas Schöer
Vorsitzender des Kirchengemeinderates der Kirchengemeinde Schwarzenbek
E-Mail: pastor.schoeer@kirche-schwarzenbek.de
Telefon: 04151 / 892311
Christina Born
Kirchengemeinderätin in der Kirchengemeinde Sahms
E-Mail: cpborn@t-online.de
Telefon: 04156 / 820196
Unsere Erwartungen
Interesse an der Gestaltung von Kirche im Kontext gemeinsam mit anderen und der Erprobung neuer Wege.
Fähigkeit zu eigenständiger Arbeit
Freude an Beziehungsarbeit mit unterschiedlichen Menschen und Generationen
Bereitschaft zur Gestaltung von Gottesdiensten und gelegentlicher Übernahme von Kasualien
Team- und Kommunikationsfähigkeit
Führerschein Klasse B und einen eigenen PKW
Voraussetzung für die Besetzung der Stelle ist die Befähigung zur freien Wortverkündigung und zur Sakramentsverwaltung.
Die Beauftragung zur freien Wortverkündigung erfolgt in Abstimmung mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche).
Die Stelle ist geprägt durch Aufgaben im Bereich der Verkündigung und der evangelischen Bildung. Daher setzen wir die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD für die Mitarbeit voraus. Bei gleicher Eignung werden bei der Auswahl Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt.
Gute Gründe, sich für uns zu entscheiden
Was sonst noch wichtig ist
Ihre Ansprechperson:
Bonnie Jule Jaeger
Tel: 0451/7902252