Bündnis und Kirche diskutieren über mögliches AfD-Verbot
Lübeck. Ist die AfD verfassungswidrig? Nach den Zugewinnen der Partei zuletzt bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ist diese Frage vor der Schleswig-Holstein-Wahl im April 2027 aktueller denn je.
300 Besuchende bei Info-Abend
Ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF), das jetzt in den Räumen der Ev.-ref. Kirchengemeinde vorgestellt wurde, beantwortet die Frage mit einem klaren Ja. Ein zulässiger Verbotsantrag hätte wahrscheinlich Erfolg. Die Veranstaltung ist eine Kooperation mit dem Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg sowie der Ev.-ref. Kirchengemeinde Lübeck und wurde organisiert vom Bündnis Lübeck gegen Rechts – Wir können sie stoppen! Joachim Nolte, Beauftragter für Rechtsextremismus des Kirchenkreises sagt: „Unsere Demokratie muss auch diejenigen aushalten, die sie kritisieren. Sie muss sich aber nicht widerstandslos von denen infrage stellen lassen, die ihre Grundwerte beseitigen wollen. Für uns als Kirche ist dabei die Menschenwürde nicht verhandelbar. Sie gilt für jeden Menschen – unabhängig von Herkunft, Religion oder Lebensweise.“
Kirche zeigt klare Kante
Die GFF hat am 25. Juni 2026 das bislang umfangreichste und juristisch anspruchsvollste Gutachten zur AfD vorgestellt, das 1.500 Seiten umfasst. Es kommt nach 18-monatiger wissenschaftlicher Recherche zu dem Ergebnis: Die AfD ist nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Acht Experten haben 13 Monate lang 2,9 Millionen Social-Media-Beiträge, 77.000 Parlamentsdokumente, 55.000 Pressemitteilungen und 2500+ Belege ausgewertet. Jonas Deyda, Jurist und Mitautor des Gutachtens, sagt: „Das Ergebnis ist eindeutig.“ Es wird von zwei Säulen getragen: Die AfD verletzt das Demokratieprinzip und Ziele und Verhalten der Partei verletzen die Menschenwürde von Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslimen, Schutzsuchenden sowie trans- und nicht-binären Personen. In der Partei haben sich die radikalsten Kräfte durchgesetzt. Die AfD hat sich immer weiter nach rechts bewegt und ist der NPD ähnlich. Sie will politische Gegner verfolgen, sie arbeitet mit einem ethnischen Volksbegriff und würde in Tod und Folter abschieben.
Ein eindeutiges Ja zum Verbotsverfahren
Das Gutachten untermauert diese Thesen mit Zahlen und Fakten, sagt aber auch, dass in den Bereichen Antisemitismus, Behinderten- und Queerfeindlichkeit, bei einem Auswanderungsdruck auf muslimische Deutsche, einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus sowie der Abschaffung des Parlamentarismus und einer Bestandsgefährdung der BRD keine Verfassungsfeindlichkeit festgestellt werden konnte.
Das bislang umfangreichste Gutachten zur AfD
Die Veranstaltung war mit etwa 300 Personen gut besucht und wurde moderiert von der Journalistin Heike Kleffner, Co-Host des Podcastes „Kipppunkt Ost“. Dirk Laabs, Autor, Journalist und Filmemacher, kommentierte das Gutachten im Anschluss an die Vorstellung. Schnell wurde klar: Neben der wissenschaftlichen Einordnung verlaufen die Kontroversen quer durch Politik und Gesellschaft. Laabs machte deutlich, dass es unter Demokraten eine große Uneinigkeit bei der Frage eines Verbotsverfahrens gibt. Es würde die Opferrolle der AfD stärken und einen Märtyrerstatus schaffen. Anderseits wird durch ein Verbotsverfahren klar gestellt, dass sich die demokratischen Kräfte im Land nicht alles gefallen lassen.
Zudem verweist Laabs auf einen weiteren Punkt: Da sich bislang keine Mehrheit für ein Verbot findet, werde der Widerstand gegen die AfD der Zivilgesellschaft überlassen, obwohl dies Sache des Staates sei.
Wie können Wähler zurückgeholt werden?
Laabs und Deyda stellen das Für und Wider ausführlich gegeneinander. Gegen Ende der Veranstaltung wurden Fragen der Besucher aufgegriffen. Die AfD wird mittlerweile von mehr als zehn Millionen Bürgern gewählt – meistens aus Überzeugung. Keiner an diesem Abend konnte die Frage aus dem Publikum beantworten, wie man die Wähler wieder zurückholt.
„Da stehen wir vor einer großen Herausforderung“, so Joachim Nolte nach der Veranstaltung. Er verweist zugleich auf das von der Kirchenkreissynode im September 2024 beschlossene Grundsatzpapier: „Rechtsextreme Ideologie und antidemokratisches Agieren stehen im absoluten Gegensatz zur Menschenwürde und zu unserem christlichen Menschenbild. Auch wenn es den kontroversen Diskurs und Streit braucht: Wir lassen keine Grenzüberschreitungen zu, besonders, wenn die Würde von Menschen bedroht und die Demokratie in Frage gestellt wird.“ Nolte fordert die Einleitung eines Verbotsverfahrens. Für ihn steht außer Frage, die freiheitlich demokratische Grundordnung mit den dafür vorgesehenen Mitteln zu verteidigen.
Hintergrund
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin, der 2015 gegründet wurde. Er versteht sich nach eigenen Angaben als eine Art „Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz“ und setzt sich juristisch für die Verteidigung von Grund- und Menschenrechten ein. Der Verein verzichtet bewusst auf staatliche Gelder und finanziert sich unabhängig über Spenden, institutionelle Zuwendungen sowie über 4.900 Fördermitglieder.
„Kipppunkt Ost“ ist ein journalistischer Podcast von Heike Kleffner, Katharina Warda und Juli Katz, der sich mit den diesjährigen Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Verteidigung der Demokratie befasst. Der Podcast beleuchtet die politische Entwicklung im Osten Deutschlands, die Gefahr durch extrem rechte Akteure, das Leben der Zivilgesellschaft vor Ort sowie Themen wie queeres Leben im ländlichen Raum und Rechtsextremismus an Schulen. Die Folgen erscheinen zweiwöchentlich am Donnerstag.