Meldung und Meldepflicht

Die Meldung und die Meldepflicht sind ein Teil des Interventionsverfahrens in der Nordkirche. Wenn Sie davon erfahren, dass es im kirchlichen Kontext zu sexualisierter Gewalt gekommen ist, sind Sie laut § 6 PrävG (Präventionsgesetz) dazu verpflichtet, eine Meldung zu machen.

 

  • Als Meldung wird die Weitergabe von Informationen bezeichnet.

    Konkret sind hier Informationen zu Grenzüberschreitungen bis hin zu sexualisierter Gewalt gemeint.

     

     

  • Gemeldet werden sollen zureichende Anhaltspunkte für Vorfälle sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich (Meldepflicht, verankert in § 6 PrävG).

    Wenn Sie also etwas beobachten oder etwas erfahren, was darauf hindeutet, dass im kirchlichen Bereich sexualisierte Gewalt ausgeübt wird/ wurde, geben Sie die entsprechenden Informationen bitte weiter. Und ja, Beobachtungen und Wahrnehmungen sind subjektiv. Das ist in Ordnung. Aufgrund dessen ist es unser oberstes Gebot mit den Informationen sensibel umzugehen und diese zu objektivieren – siehe „Was passiert mit meiner Meldung?“

     

     

  • Im Rahmen des Bekanntwerdens der Missbrauchsfälle in der Kirche wurde der Umgang mit dem Wissen über diese Fälle beleuchtet. Deutlich wurde, dass die Institution Kirche sehr bemüht war, die Fälle innerhalb der eigenen Reihen zu bearbeitet und zu verhandeln. Informationen wurden gut gehütet, die Öffentlichkeit sollte nicht davon erfahren. Darauf Acht zu geben,dass kein Schaden für z.B. den Ruf der Kirche entstand war oberste Priorität. Um diesem entgegen zu wirken und allen die Entscheidung abzunehmen, was es zu schützen gilt, wurde die Meldepflicht in das Präventionsgesetz der Nordkirche aufgenommen. Diese soll dafür stehen, dass der Opferschutz über dem Schutz der Täter:innen und Einrichtung steht.

    Die Pflicht zu einer Meldung gibt es somit aus drei Gründen:

    • Es soll nicht eine Person alleine darüber urteilen, ob das, was sie gesehen/ gehört/ beobachtet hat, schlimm genug ist, um darüber andere zu informieren
    • Es ist nicht angemessen, Personen zu diffamieren, die sich Hilfe holen, wenn sie nicht sicher sind.
    • Vorfälle sexualisierter Gewalt sollen mit einer angemessenen Ernsthaftigkeit und Fachlichkeit verfolgt werden.

     

     

  • Mit Ihrer Meldung machen Sie den ersten Schritt zur Einleitung des Interventionsverfahrens des Kirchenkreises Lübeck – Lauenburg.

    Unter der obersten Prämisse des Schutzes der betroffenen Personen, wird fachgerecht und transparent eingeschätzt, wie die Gefährdungslage zu beurteilen ist und welche Maßnahmen dementsprechend einzuleiten sind. Sie werden von der meldebeauftragten Person über das Vorgehen informiert und besprechen mit ihr, in welcher Form Sie im weiteren Verlauf Rückmeldung über den Stand des eingeleiteten Verfahrens wünschen.

     

     

  • Wenn Sie sich mit der meldebeauftragten Person des Kirchenkreises in Verbindung setzen, sollten Sie zuvor wissen, dass es ihr qua Amt nicht möglich ist, die Informationen, die sie bekommt, für sich zu behalten. Sie ist angehalten, die für die Bearbeitung und somit den Schutz der betroffenen Personen notwenigen Informationen an die zuständige Pröpstin oder den zuständigen Propst weiterzuleiten, vorausgesetzt, diese:r ist nicht involviert.

     

     

  • Die Meldepflicht ist eine kirchenrechtliche Vorschrift. Sanktionen sind hier nicht zu erwarten.

    Bitte denken Sie jedoch bei Ihrer Entscheidung daran, dass diese für die Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, etwas bedeutet. Sehr selten sind Täter:innen nur einer Person gegenüber übergriffig. Wir möchten mit der in unseren Reihen verübten sexualisierten Gewalt angemessen verfahren, dabei hat der Schutz der Betroffenen für uns oberste Priorität. Dazu gehört es, hin zu sehen und zu handeln.

     

     

  • Sie haben recht, wenn Sie denken, dass es doch auch ganz anders sein kann, als Sie denken. Genau dies gilt es zu überprüfen. Vorkommnisse sexualisierter Gewalt sind in den allermeisten Fällen nicht eindeutig auszumachen. Hierbei handelt es sich um ein Merkmal dieser Fälle. Die Menschen, die Übergriffe begehen, haben ein Interesse daran, dass ihr Handeln nicht auffällt und dass sie keine Verantwortung dafür übernehmen müssen. Um dieses Interesse zu verfolgen, werden geschickte Verhaltensweisen verwandt, die die Wahrscheinlichkeit verringern, dass auffällt, was nicht auffallen soll.

    Es kann somit sein, dass Sie etwas melden, was sich im Laufe der Bearbeitung nicht als sexualisierte Gewalt herausstellt. Genau aus diesem Grund setzen sich die Leitungsverantwortlichen mit der Frage auseinander, wie die Rehabilitation bei einem zweifelsfrei unbegründeten Verdacht gelingen kann. Dies ist als fester Bestandteil in den Handlungs- und Notfallplan des Kirchenkreises aufgenommen.

     

  • Wenn akute Hilfe zur Abwendung von Gefahren notwendig ist, hat dies immer Vorrang! Dies ist im Handlungs- und Notfallplan verankert.

    Akute Gefahr abzuwenden kann zum Beispiel bedeuten, behördliche Stellen zu involvieren, Angebote abzusagen oder (rechts-)medizinische Hilfe einzuleiten.

     

     

  • Seelsorge als besonders sensibles und vertrauliches Angebot beschäftigt uns in dieser Frage immer wieder. Grundsätzlich können wir sagen, dass die Seelsorgenden ebenso angehalten sind zu melden, wie alle anderen für die das Präventionsgesetz der Nordkirche gilt. Für eine vertiefende Auseinandersetzung mit diesem Thema empfehlen wir Ihnen die Broschüre „Das Seelsorgegeheimnis wahren - vor Missbrauch schützen“ und stehen selbstverständlich gerne auch persönlich zur Reflexion und inhaltlichen Auseinandersetzung zur Verfügung.

     

     

Meldebeauftragter für den Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg: Malte Lücke

"Aus meiner Arbeit als Psychotherapeut weiß ich, zu welch schwerwiegenden Traumata gerade sexualisierte Gewalt führt und wie sehr das Erleiden solcher Übergriffe das Leben überschattet. Umso wichtiger ist es mir, dass derartige Übergriffe nicht verborgen bleiben. Nur wenn sie ans Licht kommen, können sie gestoppt und die Opfer geschützt werden.

Als Meldebeauftragter des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg für sexualisierte Gewalt stehe ich auf der Seite der Opfer und des Opferschutzes. Um dieses Opferschutzes willen möchte ich Sie dazu ermutigen und dabei unterstützen, selbst erlittene, von Ihnen beobachtete oder Ihnen zugetragene Fälle sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext zu melden - damit sie unterbunden, untersucht und aufgearbeitet werden können.

Ich bin Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht, Hinweise auf sexualisierte Grenzüberschreitungen entgegenzunehmen und darüber zu wachen, dass diese Vorfälle zügig, sensibel, eingehend und opfersolidarisch mutig aufgeklärt werden. Zugleich bin ich dafür zuständig, Sie über den Fortgang des Verfahrens so informiert zu halten, dass Sie den Stand der Dinge stets nachverfolgen können. Auch wenn ich in der Funktion des Meldebeauftragten selbst keine beraterischen oder therapeutischen Gespräche anbieten kann, werde ich Sie zudem dabei unterstützen, hierfür geeignete Gesprächsräume zu finden.

Ich bin für Sie telefonisch mittwochs von 08.30 bis 10:30 unter der Rufnummer 0176 19790285 zu erreichen. Telefontermine außerhalb dieser Zeit sind nach Vereinbarung möglich.

Sie können mir gerne auf der Mobilbox eine Nachricht hinterlassen. Unter meldung@kirche-ll.de können Sie mir darüber hinaus auch eine Mail schreiben. Ich beantworte sie innerhalb von 48 Werktagsstunden."