Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg Corona und Kirche: Was Sie jetzt wissen müssen

Das Land plant Lockerungen in der Corona-Pandemie. Copyright: Unsplash

Die Zahl der Infektionen in der Corona-Pandemie steigen. Gegenwärtig werden bundesweit Rekordinzidenzen gemessen. Die Omikron-Untervariante BA.2 verbreitet sich rasant. Schleswig-Holstein hält dennoch an weiteren Lockerungen der Schutzmaßnahmen fest. Welche Regelungen aktuell rund um das kirchliche Leben gelten, erfahren Sie hier. 

Das gilt im Gottesdienst und bei Trauerfeiern

Ab dem 19. März fallen zahlreiche Beschränkungen weg. Die bisherigen Kontaktbeschränkungen und Regelungen 2G (Geimpft oder genesen) und 3G (Geimpft, genesen, getestet) laufen in zahlreichen Bereichen des alltäglichen Lebens aus. Allerdings gibt es Ausnahmen: So soll vorerst weiterhin eine Maskenpflicht gelten bei Veranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 100 Teilnehmenden, sofern keine festen Sitzplätze vorhanden sind oder wenn zwar feste Sitzplätze vorhanden sind, aber Aktivitäten der Teilnehmenden wie Singen, Jubeln oder Ähnliches stattfinden. In der neuen Landesverordnung heißt es wörtlich: Die Maskenpflicht gilt "bei Gemeindegesang bei rituellen Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, für Bestattungen sowie für Trauerfeiern."

Das gilt bei Gesang und Kirchenmusik

Beim Singen müssen Besucher:innen des Gottesdienstes, die innerhalb von Gebäuden stattfinden, auch künftig eine Maske tragen. Das gilt nicht für Chöre und beispielsweise Blasmusiker, die aktiv zur Gestaltung eines Gottesdienstes beitragen. Sie müssen allerdings nach der 3G-Regelung geimpft, getestet oder genesen sein.

Gemeinden setzen auf Sicherheit 

Der Gottesdienst ist als Mittel zur Religionsausübung im Grundgesetz geschützt. Einheitliche Regelungen für den Gottesdienstbesuch in der Pandemie gibt es allerdings nicht. Der Grund: Jede ev.-luth. Kirchengemeinde ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und trifft damit eigenverantwortlich ihre Entscheidungen - auch über möglicherweise weiterhin geltende Bestimmungen. Wer sich über die Gottesdienste in Lübeck und im Herzogtum informieren möchte, kann das über den Terminbereich auf www.kirche-LL.de

Andachten im Livestream

Gottesdienste sind für viele Menschen mit Kirchräumen verbunden. Es werden aber auch Gottesdienste im Internet gefeiert. Das Team #liveline lädt regelmäßig auf dem YouTube-Kanal des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg zum Online-Gottesdienst ein. 

Corona-Kummer: Hier finden Sie Hilfe

Seit zwei Jahren bestimmt die Corona-Pandemie unseren Alltag. Unsicherheit, Sorge oder Unverständnis - viele Menschen sind aufgerieben, wütend oder erschöpft. Was hilft, ist häufig das Gespräch. Eine Übersicht von Seelsorge- und Gesprächsangeboten gibt es hier. 

Weitere Informationen 

Ab dem 19. März greift die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung. Alle Maßnahmen in der Übersicht gibt es auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein. Die Nordkirche hat ihre Handlungsempfehlungen hier veröffentlicht: www.nordkirche.de

 

(Stand 17. März 2022)