Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg Kirchenasyl hilft, Leben zu retten

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche hat den 30. August zum Tag des Kirchenasyls erklärt. Die Startaktion zu diesem Tag des Gedenkens und Erinnerns ist ein offener Brief an Horst Seehofer. Darin wird der Bundesinnenminister aufgefordert, die humanitäre Praxis des Kirchenasyls zu respektieren und zu einer lösungsorientierten Haltung zurückzukehren.

Auch Pröpstin Petra Kallies und Pröpstin Frauke Eiben haben unterschrieben. „Unser Rechtssystem ist gut. Trotzdem gibt es Fälle, in denen das System Lücken hat. In denen mehr Zeit nötig ist für weitere rechtliche Prüfungen. Oder in denen Bearbeitungsfehler gemacht wurden“, begründet Pröpstin Petra Kallies ihr Engagement. „Auch in den Ämtern arbeiten Menschen, die oft auch überarbeitet sind. Es geht um wenige Härtefälle. Das Kirchenasyl verschafft Zeit. Damit Menschen zu ihrem Recht kommen und Menschlichkeit Recht behält. Bislang gab es dazu ein mit der Bundesregierung abgestimmtes Verfahren. In einem Großteil der Fälle erhielten die Asylsuchenden nach der Nachprüfung Asyl. Kirchenasyl hilft Leben zu retten.“

Jetzt hat der Bundesinnenminister die Vereinbarung für nicht mehr gültig erklärt. „Es wäre wünschenswert, wenn viele Menschen durch ihre Unterschrift Herrn Seehofer gegenüber zum Ausdruck bringen, dass Kirchengemeinden, die Kirchenasyl geben, nicht leichtfertig gegen das geltende Recht handeln. Denn vor jeder Kirchenasyl-Entscheidung steht eine sorgfältige Beratung und gewissenhaft Prüfung der individuellen Notlage“, so die Flüchtlingsbeauftragte Pastorin Elisabeth Hartmann-Runge. „Bitte unterstützt die Petition!“

Der Brief, der bereits vom „Jesuiten Flüchtlingsdienst“, „Pro Asyl“ und der „Initiative Kirche von unten“ unterstützt wird, kann auf www.kirchenasyl.de unterschrieben werden.

 

Hintergrund:

Im Kirchenkreis-Lübeck-Lauenburg gab es im Jahr 2018 in 10 Gemeinden des Kirchenkreises insgesamt 16 Fälle von Kirchenasyl (14 Familien, 2 Einzelpersonen). Die dafür eingereichten Härtefalldossiers wurden trotz ausführlicher Begründung der besonderen persönlichen Härte und ärztlicher Atteste allesamt abgelehnt.