A bis Z (FriedhofsWiki)

Alles was Sie über Friedhof wissen möchten. Wenn Sie mehr wissen wollen, aber den entsprechenden Begriff nicht finden, schreiben Sie uns.

  • Die Bestattung eines Gemeindemitglieds wird am folgenden Sonntag – oder einem der folgenden Sonntage – im Gemeindegottesdienst abgekündigt. Der oder die Verstorbene wird im Fürbittengebet Gott anvertraut, und Sie als Trauernde werden in das Gebet der Gemeinde einbezogen.

    Am letzten Sonntag des Kirchenjahres im November, dem Ewigkeitssonntag (im Volksmund Totensonntag), wird der Verstorbenen nochmals gedacht. Viele Gemeinden laden Sie persönlich zu diesen Gottesdiensten ein und zünden für jeden Gegangenen nochmals eine Kerze an.

  • Friedhöfe, wie auch Bestatter, bieten Räume an, in denen Sie ganz privat - im kleinen Kreis - von einem Verstorbenen Abschied nehemen können.

  • Gebäude, in dem Reerdigungs-Kokons und Waben stehen.

  • Wenn Sie für einen gestorbenen Angehörigen eine kirchliche Trauerfeier ausrichten möchten, kann Ihnen der Bestatter den Namen des zuständigen Pastors oder der Pastorin nennen. Sollten Sie sich einen anderen oder eine andere Geistlichen/n für die Trauerfeier wünschen, wenden Sie sich an ihn/sie oder lassen den Kontakt vom Bestatter aufnehmen. Vielleicht hatte der oder die Verstorbene auch ein engeres Verhältnis zu einem bestimmten Pastor. Wenn es irgend möglich ist, wird Sie der oder die von Ihnen gewünschte Geistliche begleiten.

    Für die Durchführung einer Trauerfeier entstehen Ihnen von Seiten der Kirche keine Kosten.

  • Teil unserer Erinnerungskultur ist die Nennung der Verstorbenen. Deshalb finden Sie an unseren Urnengemeinschaften sowie an sämtlichen Gräbern auch immer die Namen der Bestatteten. Die genaue Lage ist daraus nicht immer erkennbar.

  • Mit einer Anzeige (per Post oder in der Tageszeitung) wird ein Todesfall öffentlich bekannt gemacht. Hier weisen die nächsten Angehörigen auch darauf hin, wie und ob eine Anteilnahme an der Trauer gewünscht ist.

    Bestandteile können sein:
    Vorname, Name, Geburtsname
    Geburts- und Sterbetag (evtl. auch -Ort)
    Ein Symbol, Bild, Spruch oder Vers, vielleicht der Konfirmationsspruch der Verstorbenen
    Namen der Angehörigen, deren Partner und Kinder ...
    Ort und Zeitpunkt der Abschiedsfeier/Beerdigung

  • Ein gekennzeichnetes Behältnis, das im Krematorium mit der Asche eines Verstorbenen befüllt und versiegelt wird.

  • Zuhause oder in einem Abschiedsraum, am offenen oder geschlossenen Sarg, für einen privaten Abschied von dem Verstorbenen.

A
  • Gemeinschaftsanlage zur Beisetzung von Urnen oder Sargbestattungen um den Wurzelbereich eines Baumes.

  • Der Verstorbene kann in einem Sarg (ca. 2 m tief) bestattet werden oder die Asche wird in einer Urne beigesetzt. Genaueres dazu finden Sie in den jeweiligen Friedhofssatzungen.

  • Beisetzung ist die Übergabe der Urne oder des Substrates in die Erde oder die See oder dafür vorgesehene Orte/Behältnisse.

  • Bestattung ist die mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an die Elemente. Die Bestattung erfolgt traditionell in zwei Formen, die gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Durch die Erdbestattung (Begräbnis) und die Feuerbestattung (Kremation).

    Die Erdbestattung ist beendet, wenn der Leichnam in die Erde versenkt ist. Bei der Feuerbestattung ist zu unterscheiden zwischen der Einäscherung der Leiche und der Übergabe der regelmäßig in einer Urne verschlossenen Aschereste in die Erde oder einen anderen dafür bestimmten Platz. Diese Übergabe wird daher als Beisetzung bezeichnet. Erst mit dieser Beisetzung ist die Feuerbestattung abgeschlossen.

    Die Reerdigung ist eine Form der Erdbestattung. Im Rahmen der Reerdigung erfolgt eine natürliche biologische Transformation des Leichnams zu Erde. Der Umwandlungsprozess erfolgt gleichartig, aber wesentlich schneller als bei einer herkömmlichen Erdbestattung.

  • Aus dem Bestattungsgesetz S-H: (… Für die Bestattung haben die Hinterbliebenen oder eine von der verstorbenen Person zu Lebzeiten beauftragte Person oder Einrichtung (das kann auch Ihre Kirchengemeinde sein.) zu sorgen . …) Die Bestattungspflicht ist unabhängig von evtl. Erbschaften.

  • Folgende Punkte können vorsorglich geregelt werden:
     

    • Erd- oder Feuerbestattung/Beisetzung (inkl. Vorgaben für Sarg und Urne)
    • Bestimmung aller relevanten Entscheidungen oder Bestimmung einer*s entscheidungsberechtigten Person.
    • Mögliche Vorgabe eines Bestatters des Vertrauens oder Verweis auf einen bereits bestehenden Bestattungsvertrag mit einem Bestatter.
    • Gestalt der Trauerfeier und Inhalt der Bekanntmachung
    • Bestimmung des Friedhofs, einer Grabart oder einer konkreten Grabstätte
    • Einschließung eines Grabpflegevertrages

    Diese Art der Vorsorge kann durch einen Bestattungsvertrag geregelt werden. Ein solcher ist ein gesetzlich nicht geregelter typengemischter Vertrag mit werkvertraglichem Schwerpunkt, der aber auch Elemente des Kauf-, Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrages aufweisen kann. So wird schwerpunktmäßig die Umsetzung der Bestattung geschuldet und damit ein werkvertraglicher Erfolg.

  • Inzwischen bietet der Handel eine gute Auswahl Biosärge an. Ganz ohne Plasik oder schädliche Lacke, nachweislich CO2-neutral hergestellt.

B
  • Aussegnung des Verstorbenen am Ort des Versterbens und Beerdigung durch eine-/n Pastor-/in mit Glockengeleit auf dem letzten Weg.

C
  • Wer sich für Anteilnahme, Hilfe in der Trauer u.a. bedanken möchte kann dies auf ganz unterschiedliche Weise tun. Ob telefonisch, persönlichem Brief, gedruckter Karte oder eine Zeitungsanzeige, die Möglichkeiten sind vielfältig.

  • Gärtnerische Pflege eines Grabs wird auf Wunsch mit der Friedhofsverwaltung oder einer Gärtnerei vertraglich geregelt und beauftragt.

  • Der Bestatter benötigt folgende Dokumente des/der Verstorbenen:

    • Personalausweis und/oder Meldebescheinigung
    • bei ledigen Personen: Geburtsurkunde
    • bei verheirateten Personen: Heiratsurkunde
    • bei verwitweten Personen: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners oder der -partnerin
    • bei geschiedenen Personen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil möglichst mit Rechtskraftvermerk
    • bei vorhandener Grabstelle den Grabbrief bzw. die Grabnummer
    • Renten-Nummer
    • Versichertenkarte der Krankenkasse
    • Versicherungspolicen
  • Traueranzeige, Danksagung, Programm für die Abschiedsfeier, Gedenkbildchen. Bestatter oder Kirchenbüros helfen Ihnen gerne weiter.

D
  • Die Verbrennung wird als Kremation oder Kremierung bezeichnet; man spricht auch von der Einäscherung oder Veraschung des Leichnams. Die Einäscherung erfolgt in einem Krematorium. Die Organisation der Kremierung übernehmen die Bestatter. Die Urne wird in Deutschland erst dann dem Bestatter ausgehändigt, wenn ein Beisetzungsplatz (Urnenaufnahmegenehmigung) nachgewiesen werden kann.

  • Zur Überführung oder nach Waschung und Pflege des Leichnams wird dieser vom Bestatter eingesargt.

  • Die Bezeichnungen weichen voneinander je nach Friedhof ab. Ein besonderer Bereich zur Bestattung von tot- oder fehlgeborenen Embryonen und Babies. Auch wenn keine Bestattungspflicht besteht, können Eltern eine individuelle Beisetzung/Bestattung wünschen. Kliniken, Hebammen, Kirchenbüros  und Bestatter helfen hier gerne weiter.

  • Amtliches Zeugnis über das Recht an einer Erbschaft und den Umfang des Erbteils.  Die Erteilung eines Erbscheins setzt die Erbschaftsannahme voraus. Der Nachweis des Erbrechts ist nicht zwingend durch Erbschein zu erbringen, wenn nicht durch Gesetz oder Vertrag etwas anderes festgelegt wurde.

  • Als Exhumierung (auch Exhumation oder Enterdigung) wird das Ausgraben eines bereits bestatteten Leichnams aus seinem Grab bezeichnet. Die Ausgrabung eines Leichnams kann nur auf gerichtliche Anordnung oder in seelsorgerlichen Sonderfällen zur Umbettung erfolgen. Die Totenruhe hat grundsätzlich immer Priorität.

E
  • Form der Bestattung, bei der der Leichnam verbrannt und dann in einer Urne beigesetzt wird.  (siehe auch Einäscherung)

  • Auf Grundlage der jeweiligen Bestattungsgesetze der Bundesländer erlassen die Kirchengemeinden, als Trägerinnen der Friedhöfe Friedhofsgebührensatzungen. Diese regeln die Gebühren (Kosten) für die Nutzungsrechte, Grabarten u.v.a.m. Die jeweils gültige Fassung wird vertraglicher Bestandteil jeder Beerdigung.

  • Auf Grundlage der jeweiligen Bestattungsgesetze der Bundesländer erlassen die Kirchengemeinden, als Trägerinnen der Friedhöfe Friedhofssatzungen. Diese regeln Nutzungsrechte, Grabarten, Pflichten der Nutzer,  Gestaltungsformen und -möglichkeiten u.v.a.m. Die jeweils gültige Fassung wird vertraglicher Bestandteil jeder Beerdigung.

  • In einigen Gebührenbescheiden können neben den Positionen für die eigentliche, individuelle Bestattung/Beisetzung auch eine FUG aufgeführt sein. Dahinter verbirgt sich die Pflege und Erhaltung der allgemeinen Anlage, die von allen Nutzungsrechtinhabern gemeinsam geschultert wird.

  • Regelt alle Vorgänge auf einem Friedhof und ist berechtigt, für Leistungen und Nutzungsrechte Gebühren zu erheben. Meistens zentral gelegen, manchmal auch im Kirchenbüro. Über Anschrift und Öffnungszeiten informieren die Gemeinden in den Gemeindebriefen und im Internet.

F
  • Als Gruft wird zumeist eine Räumlichkeit bezeichnet, die zur Bestattung von Särgen, Sarkophagen und Urnen von Verstorbenen dient. Der wesentliche Unterschied zwischen der Gruft- und der Erdbestattung besteht darin, dass der Sarg bei der Gruftbestattung nicht direkt der Erde übergeben, sondern in einem eigens dafür bestimmten Raum abgestellt wird. Landläufig bezeichen die Friedhofsgärtnereien auch den ausgehobenen Erdraub für eine Erdbestattung als "Gruft", das ausheben als "gruften".

  • Reihen- oder Wahlgrabstätte, die nach eigenen Wünschen individuell angelegt und bepflanzt werden kann. Für die Pflege ist die Inhaberin des Nutzungsrechts verantwortlich.

  • werden von der Friedhofsverwaltung auf Grundlage der Friedhofssatzung für die erbrachte Leistung berechnet. Die Kosten einer Beerdigung trägt der Auftraggeber.

  • In Baumgärten, auf Rasengräbern, auf  Urnen-Gemeinschaftsanlagen und weiteren Gestaltungsformen besteht die Möglichkeit beigesetzt zu werden, ohne den konkreten Ort der Beerdigung bestimmen oder als Besucher nachvollziehen zu können. Die Namensnennung erfolgt ohne Hinweis auf die genaue Beisetzungsstelle. Die Pflege und den Erhalt dieser Anlagen übernimmt die Friedhofsträgerei.

  • Teil der Grabstelle oder Grabstätte, der der Aufnahme eines menschlichen Leichnams oder – als Urnengrab – der Asche dient.

  • Persönliche Gegenstände, Blumen oder Briefe, die bei der Beerdigung mit dem Sarg in das Grab gegeben werden.

  • Ein Grabmal ist ein Gedenk- und Erinnerungsmal an der Grabstätte eines Toten. Die häufigsten Formen sind Grabsteine, Grabplatten und Grabkreuze.

    Das Grabmal wird z.B. mit Namen, Geburts- und Sterbedaten zur Erinnerung an einen Verstorbenen durch einen Steinmetz-Fachbetrieb im Auftrag der Angehörigen/ Nutzungsberechtigten hergestellt und aufgestellt.

    (Da unsere Friedhöfe öffentliche Räume sind, müssen Grabmale durch einen zugelassenen Fachbetrieb beantragt und fachgerecht montiert werden. Nur so können wir sicher gehen, dass sicherheitstechnische Standards eingehalten werden, bei Gemeinschaftsanlagen mit besonderen Gestaltungsvorschriften soll der Anlageneindruck nicht verändert werden und die Materialien müssen nachweislich nachhaltig und ohne Kinderarbeit bearbeitet worden sein. Stehende Grabmale unterliegen einer jährlichen Standsicherheitsprüfung)

  • Das Grabnutzungsrecht ist grundsätzlich ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis. In Deutschland handelt es sich um das Nutzungsrecht an der Grabstätte, und entspricht mindestens der bestehenden Ruhefrist.

  • Ein für Bestattungen oder Beisetzungen vorgesehener, genau bestimmter Teil des Friedhofsgrundstücks mit dem darunterliegenden Erdreich. Eine Grabstätte kann mehrere Grabstellen (Gräber) umfassen.

  • (von griech. Krypta: unterirdischer Kirchenraum) ist eine Räumlichkeit, die zur Bestattung von Särgen, Sarkophagen und Urnen von Verstorbenen dient, man nennt sie auch ausgemauerte Grabstätten oder Grabgewölbe.

G
  • Beispiel für eine Themenanlage für Urnen und Sarggräber mit typischer Bepflanzung. Die Pflege ist inklusiv und wird durch die Trägerin oder eine von der Trägerin beauftragten Gärtnerei betrieben.

  • Auf einigen Friedhöfen können unter freiem Himmel (OpenAir) Abschiedsfeiern, Andachten und kleine Konzerte durchgeführt werden. Seit es das Christentum gibt, gibt es auch die Frage nach der Definition den Himmels, den Versuch ein Paradies zu beschreiben oder einen Raum, an dem sich Mensch und Gott  berühren.

  • Hospiz ist eine Einrichtung der Sterbebegleitung. Im deutschen Sprachraum der Gegenwart wird mit Hospiz meist eine stationäre Pflegeeinrichtung bezeichnet, die meist über nur wenige Betten verfügt und ähnlich wie ein kleines Pflegeheim organisiert ist. Eines der Ziele der dortigen Arbeit ist, dass Sterbende nach Möglichkeit im häuslichen Bereich verbleiben oder dorthin zurückkehren können.

    Daher bezeichnet Hospiz im weiteren Sinne die bewusste Haltung, dass Sterben, Tod und Trauer zum Leben gehören.

H
  • I-N-R-I sind die Initialen des lateinischen Satzes „Jesus von Nazaret, König (Rex) der Juden“. Dieser Satz stand in Hebräisch, Griechisch und Latein auf einer Tafel am Kreuz Christi.

  • www.kirche-LL.de/Friedhof ... Hier finden Sie Wissenswertes über unsere Friedhöfe, Grabarten und Trauerkultur und vieles mehr.

I
  • Der Totensonntag oder Ewigkeitssonntag ist in den evangelischen Kirchen in Deutschland ein Gedenktag für die Verstorbenen. Er ist der letzte Sonntag im Kirchenjahr, bevor am ersten Adventssonntag ein neuer Kirchenjahresfestkreis beginnt. Er kann – aufgrund der fixen Lage des vierten Adventssonntages vor dem 25. Dezember – nur auf Termine vom 20. bis zum 26. November fallen. Seit der Entwicklung des Kirchenjahres im Mittelalter wurden mit den letzten Sonntagen des Kirchenjahres liturgische Lesungen zu den letzten Dingen verbunden. Während am drittletzten Sonntag das Thema „Tod“ im Mittelpunkt steht, hat der vorletzte Sonntag die Thematik „(Jüngstes) Gericht“ und der letzte „Ewiges Leben“. Traditionell thematisiert der letzte Sonntag im Kirchenjahr in besonderer Weise die Erwartung des Jüngsten Tages. Dazu gehört als Sonntagsevangelium das Gleichnis von den klugen und törichten Jungfrauen (Matthäus 25). Es bildet die Grundlage für das Wochenlied, den Choral von Philipp Nicolai Wachet auf, ruft uns die Stimme (EG 147) und die darauf aufbauende Bachkantate gleichen Namens (BWV 140).

  • Zusammen mir der Jugendpfarrei, Lehrern und Lehrerinnen, Religions-oder Philosopiekursen an Schulen und interessierten Jugendlichen führen wir gerne Führung und Fragestunden durch. Bitte sprechen Sie die Friedhofsverwaltung an.

J
  • Unterbau zur Aufbahrung eines Sarges.

  • Besonders im Herbst, wenn die Tage dunkler werden, die Gedenktage kommen, zünden wir gerne Kerzen an. Wir erinnern uns mit einem Licht an Menschen, die einen Teil den Lebensweges mit uns gehen konnten. Abends schimmern die Friedhöfe dann ganz besonders.

    Die Friedhofsverwaltungen bitten aber darum, keine LED-Kerzen oder Gestecke auf die Grabstätten zu stellen. Batterien und Akkus können bei Kontakt mit Regen oder Nebel undicht werden und giftige Substanzen in das Erdreich lassen. Die Entsorgung dieser LED-Kerzen ist ausgesprochen aufwändig und teuer. Geraten Akkus in die Kompostierung, können diese den frischen Boden verseuchen. Bitte helfen Sie uns, nachhaltig zu wirschaften und verzichten auf elektrische Lichter!

  • Ein besonderer Bereich zur Bestattung von Kindersärgen mit gesonderten Gestaltungen, Ruhefristen und Kosten.

  • Sarg eigener Art, bzw. Reerdigungs-Sarg, in welchen der Leichnam für die Dauer der Transformation gebettet wird.

  •  (Lat. Taubenschlag) Wand oder Gebäude mit Nischen zur Aufbewahrung von Urnen. In unserem Kirchenkreis finden Sie belegbare Columarien z.B. in Sankt Jakobi (Lübeck), auf den Friedhöfen Aumühle und Schwarzenbek.

  • Persönliche Beileidsbekundung im Gespräch oder auch schriftlich. Gäste einer Trauerfeier tragen sich mit vollem Namen in das ausliegende KONDOLENZBUCH ein.

  • Die Bestattungskosten sind für alle Beerdigungen gleich, egal ob Sie Kirchenmitglied, anders glaubend oder konfessionslos sind.*

    Folgende Gebühren werden für Nutzungsrechte pro Jahr und Grabbreite veranschlagt:
    Sarg-Reihengrab: zwischen 28 und 100 €
    Sarg-Wahlgrab: zwischen 16 und 73 €**
    Urnen-Reihengrab: zwischen 24 und 99 €
    Urnen-Wahlgrab: zwischen 25 und 80 €**
    Urnengemeinschaft: zwischen 21 und 86 €
    (** i.d.R. mehrfach belegbar)

    Folgende Gebühren werden einmalig fällig:
    Bestattung eines Sargs: zwischen 330 und 930 €
    Beisetzung einer Urne: zwischen 100 und 335 €

    *Sonderleistungen und -größen können Zuschläge verursachen.

  • Einrichtung zur Verbrennung (Einäscherung) eines Verstorbenen. Nach einer FEUERBESTATTUNG wird die Urne auf den Friedhöfen beigesetzt.

  • Nach dem Motto „Mitten im Leben“ bieten Gemeinden Lesungen, Konzerte, Andachten oder Märkte auf ihren Friedhöfen an.

K
  • Ein verstorbener menschlicher oder tierischer Körper.

  • Die Leichenschau ist die obligatorische Untersuchung des Leichnams zur Feststellung des Todes und eventuell zur Bestimmung der Ursachen und näheren Umstände eines Todes. Sie wird von einem Arzt vorgenommen.

  • Ein Leichenschmaus ist das gemeinschaftliche Speisen der Trauergäste im Anschluss an eine Abschiedsfeier oder Beerdigung, das meist von der Familie der Verstorbenen ausgerichtet wird. Diese weltweit vorkommende Sitte war bereits in vorgeschichtlicher Zeit bekannt und ist das im interkulturellen Vergleich am weitesten verbreitete Ritual bei Begräbnissen.

  •  Dient der Verhüllung des Verstorbenen bei Bestattungen, die ohne Sarg erfolgen. Persönlich gestaltete Leichentücher werden heute auch gern in den Särgen mitgegebe.

  • Ein verstorbener menschlicher Körper.

L
  • Wir freuen uns über jeden Gast, der oder die auf unseren vielen Friedhöfen auch einfach mal nur ein paar Sonnenstrahlen und etwas Ruhe einfangen möchte.

  • Ein kirchlicher Friedhof ist ein von einer kirchlichen (im Gegensatz zu einer staatlichen) Körperschaft betriebener Friedhof. Wenn er aber nicht nur für Mitglieder der eigenen Konfession sondern auch für Mitglieder anderer Konfessionen oder Bekenntnisse oder Konfessionslose zur Verfügung steht, handelt es sich um einen sogenannten Simultanfriedhof. Ist dies der Fall und es gibt an einem Ort nur einen Friedhof, so handelt es sich um einen Monopolfriedhof, der die kommunale Daseinsfürsorge erfüllt.

  • In Kassel finden Sie das Museum für Sepulkralkultur in der Weinbergstraße 25-27, 34117 Kassel

    Weitere Museen rund um die Friedhofskultur gibt es auch in Basel, Budapest, Hamburg, London und Wien.
    (Besuch z.T. nur nach Voranmeldung)

  • Für Gläubige islamischen Glaubens sind besondere Bestattungsfelder vorgesehen, aus Glaubensgründen kann hier auch auf die Sargpflicht verzichtet werden. Aus islamischen Glaubensgründen ist eine solche Bestattung nicht auf allen kirchlichen Friedhöfen möglich.

  • Mausoleen sind oberirdische Grüfte

M
  • Wir verstehen unseren Friedhof als Ort allgemeiner Erinnerung. Wir halten die Nennung des Namens für die Zeit der Totenruhe für wichtig und gegeben.

  • Urnen und Särge (inkl. der Auskleidungen und sonstigen Inhalten) müssen auf unseren Friedhöfen aus biologisch abbaubaren Werkstoffen bestehen und innerhalb der Ruhefrist vollständig kompostieren. Bitte erkundigen Sie sich dazu auch in den Bestattungsinstituten.

N
  • In besonderen Fällen medizinische Untersuchung zur Feststellung der Todesursache. Diese wird von einem Arzt vorgenommen.

  • Die kirchlichen Friedhöfe achten heute mehr denn jeh auf Nachhaltigkeit und ökologische Vielfalt. Dazu gehört auch, dass alle Materialien - die bei einer Beerdigung zum Einsatz kommen – rückstandsfrei vergehen können. Das betrifft auch Sarg, Urne und Kränze. Die klassische Sargbestattung wäre sogar CO2-neutral durchführbar. (siehe Biosarg)

    Die Friedhofsverwaltungen bitten alle Besucher und Angehörigen auf Plastikschmuck und LED-Seelenlichter (Friedhofskerzen) zu verzichten, da diese aus dem Kompost nicht aussortiert werden könnten und Umweltgifte enthalten.

  • Als Organspendeausweis bezeichnet man eine zu Lebzeiten schriftlich hinterlegte Willenserklärung (nach §2 des Transplantationsgesetzes) bezüglich einer Organentnahme zu Transplantationszwecken im Todesfall. Der Organspendeausweis ermöglicht es dem Erklärenden, seinen Willen zu bekunden, ob er/sie nach dem Tod einer Organentnahme zustimmt oder nicht zustimmt, der Entnahme bestimmter Organe zustimmt oder nicht zustimmt oder die Entscheidung über die Entnahme von Organen einer benannten Person seines Vertrauens übertragen will. Es ist sinnvoll, den Organspendeausweis am besten bei seinen Personalpapieren/ im Geldbeutel etc. bei sich zu tragen. Er im Notfall von Rettungskräfte dort leicht aufzufinden und diese können die Angehörigen verständigen.

O
  • Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht oft im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Was genau unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Einen Leitfaden zur rechtssicheren Patientenverfügung finden Sie hier (Diakonie Deutschland).

  • Schwerstkranke Menschen und Sterbende haben Anspruch auf eine spezialisierte Versorgung. Die Palliativmedizin hat das Ziel, die Folgen einer Erkrankung zu lindern (Palliation), wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht.

  • Unter diesem Download finden Sie einen Artikel aus der Fachzeitung Friedhofskultur 01/23.

P
  • Gute Dienstleister wie Bestatter, Gärtner oder Steinmetze gehören einer Innung / einem Verband an, deren jeweilige Qualitätsstandards einzuhalten sind (Gütesiegel).

Q
  • Die Reerdigung ist eine zweiaktige Form der Erdbestattung. Im Rahmen der Reerdigung erfolgt eine natürliche biologische Transformation des Leichnams zu Erde binnen 40 Tagen. Der Umwandlungsprozess erfolgt gleichartig, aber wesentlich schneller als bei einer herkömmlichen Erdbestattung. lesen Sie mehr ...

  • In bestimmten Bereichen des Friedhofs werden etwas kostengünstigere Gräber der Reihe nach vergeben. Das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar. Die Lage des Grabes ist nicht frei wählbar. Es ist nicht möglich, später neben einem Angehörigen bestattet zu werden.

  • Eine oberflächenbündige Grabstelle, deren Rasenpflege in den Gebühren inkludiert ist und von der Trägerin ausgeführt wird.

  • Viele Friedhöfe bieten besondere Anlagen an, die mit der Liebesblume gestaltet sind. Diese stehen oft vom Frühsommer bis Weihnachten in Blüte. Die Pflege erfolgt in der Regel durch die Friedhofsträger oder eine durch die Trägerin beauftragte Gärtnerei.

R
  • Ein Sarg ist ein Behältnis für den Transport, die Aufbahrung und die Bestattung eines Leichnams. In der Regel wird der Sarg beerdigt oder für die Feuerbestattung im Krematorium verwendet. Erdbestattungssärge sollen so beschaffen sein, dass sie in der Ruhezeit voll vergehen können.

  • Ein reguläres Sarggrab hat eine Kapazität von einem Sarg und zusätzlich zwei Urnen.

  • Die ausgesuchte, oft schön gestaltete Urne, in der die versiegelte Aschekapsel beigesetzt werden kann.

  • Statt der Beisetzung der Asche auf einem Friedhof in der Erde oder einem Kolumbarium wird diese in bestimmten Bereichen der Nord- oder Ostsee in einer Salzurne versenkt. Diese löst sich innerhalb kurzer Zeit vollkommen auf. Auch Seebestattungen werden durch unsere Pastorinnen und Pastoren begleitet. Die Organisation einer Seebestattung erfolgt nicht durch die Friedhofsverwaltungen.

  • Die Katholiken sprechen an "Allerheiligen" von einem "Sammelfest für alle Heiligen" am 1. November. Am Allerseelentag am 2. November sollen Gebete, Fürbitten und Eucharistie dazu beitragen, dass die Toten Vollendung in Gott finden. Die Katholiken entzünden das sogenannte Seelenlicht als Symbol für das Ewige Licht, das den Verstorbenen leuchtet. Blumen und grüne Zweige stehen stellvertretend für die Hoffnung. Bei einer feierlichen Prozession durch die Friedhofsreihen segnet der Priester auf katholischen Friedhöfen die Gräber.

    Auf unseren Friedhöfen finden Sie Ölkerzen oft als Grablicht auch außerhalb der Allerheiligenzeit. Sie dürfen gerne in festen Laternen verwendet werden. (LED-Kerzen sind aus Umweltgründen generell nicht gestattet.)

  • Ein kirchlicher Friedhof ist ein von einer kirchlichen (im Gegensatz zu einer staatlichen) Körperschaft betriebener Friedhof. Wenn er aber nicht nur für Mitglieder der eigenen Konfession sondern auch für Mitglieder anderer Konfessionen oder Bekenntnisse oder Konfessionslose zur Verfügung steht, handelt es sich um einen sogenannten Simultanfriedhof.

  • Themenanlage für Urnen und Sarggräber mit typischer Bepflanzung. Die Pflege ist inklusiv und wird durch die Friedhofsträgerin oder eine durch diese beauftragte Gärtnerei betrieben.

  • Fachbetrieb für die Fertigung und Errichtung von Grabmalen.

  • Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen sowie Ort und Zeitpunkt des Todes. Die Sterbeurkunde wird in Deutschland von den Standesämtern ausgestellt, eine Urschrift wird zum Personenstandsregister genommen. Grundlage für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind die Eintragungen im Sterberegister (bis zum 31. Dezember 2008 Sterbebuch) des Standesamtes. In die Sterbeurkunde werden aufgenommen: die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt sowie seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt), der letzte Wohnsitz und der Familienstand des Verstorbenen, Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

    Sterbeurkunden werden in der Regel für das Nachlassgericht für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins benötigt sowie für Rentenanträge und andere Versicherungsleistungen. Für sonstige Zwecke, wie die Kündigungen von Verträgen, reichen meist einfache Kopien der Sterbeurkunde.

  • ... siehe E -> Engelsgarten.

S
  • Ärztliche Bestätigung des eingetretenen Todes für die Übergabe des Leichnams an den Bestatter.

  • Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Sie ist eine einseitige, formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes (Erbfall) Wirkung entfaltet.

  • gesonderte Grabfelder, auf denen Menschen bestattet werden können und die Beisetzung der Haustierasche vorher oder hinterher erlaubt ist.

    (Haustiere werden ausschließlich als Urne mit der Asche des Vierbeiners in die Grabstätte gebettet.)

  • Die Glocke läutet vor der Trauerfeier und auf dem letzten Weg bei christlichen Beerdigungen. In manchen Gemeinden verkündet sie auch aktuelle Sterbefälle.

  • Satzungsgemäß festgelegter Zeitraum, in dem die Überreste eines Verstorbenen in den Erdboden übergehen sollen. Bestattungsrechtlich wird der Begriff der Totenruhe aus Artikel 1 des Grundgesetzes und der Würde des Menschen abgeleitet, als „unmittelbare Ausprägung der postmortalen Menschenwürde“. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem, dass Leichnam oder Asche nicht unnötig bewegt bzw. verlagert werden. So dient zum Beispiel die Ruhefrist auch der Wahrung der Totenruhe.

  • Vor der Trauerfeier findet das Trauergespräch statt, z. B. bei Ihnen zu Hause oder im Pastorat.

    Das Trauergespräch hat drei verschiedene Schwerpunkte, die je nach individueller Situation eine andere Gewichtung haben können.

    • Gemeinsam wird der konkrete Ablauf der Trauerfeier besprochen, z. B. welche Lieder gesungen und welche Texte gelesen werden sollen.
    • Es geht um die Vergegenwärtigung des oder der Verstorbenen. Was hat sein Leben geprägt? Was war geglückt? Was blieb Fragment? Was ist gescheitert?
    • Es geht um Sie, die Hinterbliebenen. Der Tod ist endgültig. Was nicht gesagt wurde, wird nun nicht mehr gesagt werden. Die eigene Geschichte mit dem oder der Verstorbenen wird noch einmal wichtig. Die absolute Vertraulichkeit des Trauergesprächs ermöglicht es, auch schwierige Erinnerungen und Erfahrungen anzusprechen.

    Sollten Sie nach der Trauerfeier weitere Gespräche wünschen, weil in Ihnen noch Fragen aufgestiegen sind oder Sie schlichtweg nochmal Dinge erzählen möchten, – wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an.

  • Trauerkleidung kann für Sie in dieser Zeit ein Schutz sein und anderen signalisieren, besonders achtsam mit Ihnen umzugehen. Es kann aber auch sein, dass die dunkle Kleidung Sie irgendwann beschwert und einsam macht. Entscheiden Sie am besten selbst – von Tag zu Tag – was Ihnen persönlich angemessen erscheint und in welcher Kleidung Sie sich zuhause fühlen.

    Trauerkleidung kann für Sie in dieser Zeit ein Schutz sein und anderen signalisieren, besonders achtsam mit Ihnen umzugehen. Es kann aber auch sein, dass die dunkle Kleidung Sie irgendwann beschwert und einsam macht. Entscheiden Sie am besten selbst – von Tag zu Tag – was Ihnen persönlich angemessen erscheint und in welcher Kleidung Sie sich zuhause fühlen.

T
  • Am 13. März 2020 wurde die Friedhofskultur in Deutschland auf Empfehlung der Deutschen UNESCO-Kommission durch die Kultusministerkonferenz in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Dazu ist eine bundesweite Presseaktion zum Tag des Friedhofs am Sonntag, den 20. September 2020 geplant.

  • Fachgerechter Transport des Leichnams in der Obhut eines Bestatters.

  • Gefäß zur pietätvollen Aufnahme der Aschekapsel ohne Berührung der Totenasche. Siehe auch Schmuckurne / Überurne

  • Ein reguläres Urnengrab hat eine Kapazität von ein bis vier Urnen.

U
  • Eine evangelische Trauerfeier kann in den unterschiedlichsten Formen stattfinden: eine Trauerfeier in einer Kirche, einer Friedhofskapelle oder in einem Bestattungsinstitut, eine Begleitung der Urne zum Grab mit Psalm, Gebet und Vaterunser. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Abschied zu gestalten.

    In den vergangenen Jahren begleiten Pastorinnen und Pastoren auch häufiger Seebestattungen oder Beisetzungen in einem der Bestattungswälder in der Umgebung.

    Vielfalt bieten die Friedhöfe aber auch in Flora und Fauna. Sie sind wichtig für die CO2-Bindung in Städten und Ortschaften und bieten z.B. Bienen ein breites Pollenspektrum.

  • Auf den Friedhöfen bieten unsere Bäume, Sträucher und Totholzhecken viel Raum für allerhand Vogelarten.

  • Um Ihren Hinterbleibenen schwere Entscheidungen und zusätzliche Sorgen abzunehmen, können Sie Vorsorge für den eigenen Abschied treffen. Von der Gestaltung der Trauerfeier bis hin zur Pflege einer Grabstätte für die gesamte Zeit des Bestehens lassen sich viele Entscheidungen im Vorfeld und zu Lebzeiten treffen. Informieren Sie sich gerne über unseren Friedhofsbeauftragten, die Friedhofsverwaltungen, über kirchliche Dienstleister oder Innungs-Bestatter.

V
  • Schrankähnliche Vorrichtung für die Aufbewahrung des Reerdigungs-Kokons. Die Wabe enthält einen Mechanismus für das langsame Wenden des Kokons.

  • Frei wählbare Grabstätte in Gartenlage, besonderer Lage oder in den Themengärten. Angehörige können nebeneinander liegen.

  • Was passiert eigentlich an einem ganz normalen Tag alles so auf einem Friedhof? Welche Aufgaben werden sort erledigt? Wen trifft man dort? Und: Wer lebt da? So viele Fragen, auf die es jede Menge Antworten zu entdecken gibt - auf dem neuen Wimmelbild „Ein Tag auf dem Friedhof“, das es ab sofort als großformatiges Poster für alle kirchlichen Friedhöfe, Kindertagesstätten und Kirchengemeinden in Lübeck und im Herzogtum Lauenburg gibt.

    Ein Poster für Kitas und Gemeinden 

    Die detailverliebte Illustration stammt von der Künstlerin Anna Karina Birkenstock, die sich übrigens selbst nebst ihrer beiden Katzen auch auf dem großformatigen Bild verewigt hat. Lizensiert und produziert wurde das Poster vom Verein zur Förderung des Friedhofswesens in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland e.V..

    Bernd K. Jacob, der Friedhofsbeauftragte des Kirchenkreises, hat jetzt selbst die ersten Expemplare ausgeliefert. „Oh ja, das ist ganz toll!“ sagt Annett Topaloglu, Verwaltungsleiterin der Friedhöfe Schnakenbek und Lauenburg/Elbe. „Die hängen wir sofort an beiden Standorten auf."

    „Ich freue mich über die sehr gute Resonanz“, sagt Bernd K. Jacob. „Meine Kolleg:innen und ich standen selbst schon lang vor dem Wimmelbild, und waren ganz fasziniert von all den Details, Situationen und Begebenheiten, die zu entdecken sind. Ja, so ist das auf dem Friedhof, an einem ganz normalen Tag, ausgesprochen lebendig.“

    Niedrigschwelliger Umgang mit dem Tod 

    Ziel der Aktion ist es, in den Einrichtungen mit Kindern und deren Eltern ins Gespräch zu kommen - über das, was auf dem Friedhof passiert. "Es findet  eine niederschwellige Verbindung zu den Themen Sterben, Trauer und Hoffnung statt. Erzieher:innen können bei einem akuten Trauerfall mit ihrer Gruppe anhand des Posters viele Themen anschneiden und Kindern helfen, Trauer zu verstehen", ist Bernd K. Jacob überzeugt.

    Wer also in der kommenden Zeit in einem Gemeindeschaukasten, an einem Friedhof oder einer Kita vorbeikommt, sollte genau hinsehen. "In dem bunten Treiben auf dem Wimmelbild gibt es einige Dinge zu entdecken, die man auf einen Friedhof erstmal nicht vermuten würde", sagt Bernd K. Jacob.

    Einrichtungen des Kirchenkreises können das Wimmelbildposter „Ein Tag auf dem Friedhof“ kostenfrei bestellen über den Friedhofsbeauftragten des Kirchenkreises via e-Mail: friedhof@kirche-LL.de

W
  • Friedhof: Ein Garten für Lebende und Tote, für Kinder und Senioren, für Stille, Trauer, Hoffnung, Freude, Blumen und Kultur ...

X
  • = Bienenkraut.
    Die Bienen und Insekten sind fleißige Sammler und Bestäuber.

Y
  • Mitten in unserer Gesellschaft, in den Orten liegen die kirchlichen Friedhöfe offen und fußläufig. In der Regel bieten sie außreichend sicheren Parkplatzraum und verfügen über WC-Anlagen.

Z

(m/w/d: Zur besseren Lesbarkeit unserer Texte wechseln wir unregelmäßig zwichen den Bezeichnungen der Geschlechter. Es sind immer alle Menschen jeden Geschlechts angesprochen.)