Lübeck

Abschied von der Kreuzkirche: Bischöfin kommt zur Entwidmung

Lübeck/Hamburg. Am Sonntag (06. September 2026) wird Kirsten Fehrs, Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), gemeinsam mit Propst Oliver Erckens den letzten Gottesdienst in der Kreuzkirche der Lübecker Kirchengemeinde St. Jürgen feiern und die 1971 eingeweihte Kirche entwidmen. 

Im Gottesdienst kommen auch Mitarbeitende und Menschen, die die Geschichte der Kreuzkirche über lange Zeit begleitet haben, zu Wort. Zudem hat die Gemeinde die aktuelle Woche als Erinnerungswoche organisiert, die mit Ausstellungen, Führungen, Musikabenden, Gottesdiensten und Gesprächsangeboten einen individuellen Abschied ermöglicht. „Es ist eine großartige Idee, sich eine ganze Woche Zeit zu nehmen, um sich an all das Gute, das an diesem Ort möglich war, gemeinsam zu erinnern und es zu würdigen“, zeigt sich Bischöfin Fehrs beeindruckt.

Wandel gehört zur Geschichte des Glaubens

Aufgrund sinkender Mitgliederzahlen und begrenzter Ressourcen seien Kirchengemeinden bundesweit immer häufiger mit notwendigen Fusionsprozessen und sich verändernden Gebäudekonzepten konfrontiert, so die Bischöfin, die auch Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist. Dabei sei klar: „Das Traurigsein gehört zum Abschiednehmen. Wir kennen das alle: Aufbrüche kosten. Sie kosten Kraft und Tränen. Und ich halte es für wichtig, nicht darüber hinwegzugehen.“ Denn das Herz brauche manchmal länger, um zu akzeptieren und zu verstehen. Entscheidend sei jedoch, nicht in diesem Gefühl der Trauer zu verharren, so Fehrs. „Der Wandel gehört zur Geschichte unseres christlichen Glaubens. Wir können darauf vertrauen, dass Neues entsteht, auch wenn Vertrautes endet. So können wir Abschied und Hoffnung zusammenhalten.“

Kreuzkirche als gelungenes Beispiel kirchlicher Transformation

Der Fall der Kirchengemeinde St. Jürgen sei ein gelungenes Beispiel kirchlicher Transformation. Die Verantwortlichen der Gemeinde setzten sich seit Jahren intensiv mit diesen Veränderungen auseinander – transparent, verantwortungsvoll, nach bestem Wissen und Gewissen. So sei es auch gelungen, eine Nachnutzung des Grundstücks zu sichern. Mit dem Lübecker Bauverein wurde ein gemeinnütziger Partner gewonnen, der auf dem Gelände künftig Wohnungen mit bezahlbaren Mieten sowie möglicherweise dringend benötigten studentischen Wohnraum schaffen wird. „Nicht jeder Gemeinde wird am Ende eines solchen Prozesses eine positive Perspektive für Gebäude oder Gelände beschert sein“, ist die Bischöfin realistisch. 

Was bleibt: Gemeinschaft, Erinnerungen und gelebter Glaube

Doch selbst ohne dies dürfe man getrost sein. „Denn die Menschen, die in unseren Kirchen getauft, konfirmiert und getraut wurden, tragen die alten Räume weiterhin in ihren Herzen, in ihren Erinnerungen, an jeden neuen Ort. Der Geist von all dem, was in den Gebäuden möglich war, geht nicht verloren.“ Der Glaube bleibe lebendig, auch an anderen Standorten. Dort werde weiter gelebt, gefeiert und gelacht. Bischöfin Fehrs verweist auf einen Satz am Ende des Evangeliums: Steh auf, geh hin; dein Glaube hat dir geholfen. „Steh auf. Geh hin. Das ist die ganze Bewegung, um die es heute geht. Aufstehen – mit dem, was war. Gehen – in das, was wird. Um es sinngemäß mit dem schwedischen Friedensnobelpreisträger Dag Hammarskjöld zu sagen: Dem Vergangenen danken und dem Zukünftigen vertrauen.“

Hintergrund in Zahlen: Kirchengebäude der Nordkirche

Zur Nordkirche gehören 1.950 Kirchengebäude (Stand 2025, ohne Friedhofskapellen). Mittlerweile stehen 1.487 von ihnen unter Denkmalschutz, das entspricht 76 %. Die meisten befinden sich im Sprengel Mecklenburg und Pommern, nämlich 1.138 Kirchen (davon 1.054, also 93 %, unter Denkmalschutz). Im Sprengel Schleswig und Holstein sind es 508 Kirchen (davon 313 bzw. 62 % unter Denkmalschutz). Im Sprengel Hamburg und Lübeck sind es 303 Kirchen (davon 120 bzw. 40 % unter Denkmalschutz).

Alter und Verteilung der Kirchen spiegeln geschichtliche Entwicklungen wider: Der große Bestand an mittelalterlichen Kirchen, zumeist aus Backstein oder Feldstein, reflektiert die damalige Besiedlungsstruktur und die Bedeutung der Hansestädte.

Die auffällig unterschiedliche Dichte an Dorfkirchen zeugt von der Rolle des Landadels in manchen Regionen.

Das rasche Wachsen der Städte und die Errichtung neuer Stadtteile führten im 19. und 20. Jahrhundert wiederum zum Bau vieler Kirchen. Die jüngsten Kirchen befinden sich fast alle in den ehemals westdeutschen Bundesländern und zeugen von der Aufbauphase mit starkem Wirtschaftswachstum nach dem Krieg bis in die 1960er Jahre.

Aber es sind nicht nur Kirchen hinzugekommen, sondern es sind auch Kirchen aus der Nutzung gefallen, sie wurden zerstört, abgerissen, erweitert oder neu gebaut.

Seit den 1990er-Jahren zeichnet sich ab, dass Kirchengebäude nicht mehr in der vorhandenen Zahl benötigt werden. Dieser Trend hat sich seitdem verstärkt. Einzelne Kirchen sind bereits verkauft und werden anders genutzt. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen.

Nachnutzung von Kirchgebäuden

Die Landessynode Nordkirche hat am 28. September 2024 das Kirchengesetz zur Widmung und Entwidmung von Kirchen beschlossen. Mit diesem Gesetz stellt die Nordkirche sicher, dass auch nach einer Entwidmung der besondere Charakter eines Kirchengebäudes respektiert wird. Die Gebäude verlieren zwar ihren liturgischen Zweck – aber nicht ihre Würde.

In Fällen, in denen eine Kirchengemeinde sich von einem Kirchengebäude trennen muss, wird selbstverständlich immer zuerst geprüft, ob das Gebäude weiterhin kirchlich genutzt werden kann – zum Beispiel durch die Diakonie oder durch eine andere Religionsgemeinschaft. Erst wenn das nicht möglich ist, stellt sich die Frage nach einer anderen Form der Nachnutzung. Das Gesetz stellt ausdrücklich sicher, dass entwidmete Kirchen nicht für Nutzungen eingesetzt werden dürfen, die dem Ansehen der Kirche schaden oder die Würde des Gebäudes verletzen.