Lübeck-Lauenburg

Ist die AfD verfassungswidrig? Kirche unterstützt Veranstaltung in Lübeck

Lübeck. Ist die AfD verfassungswidrig? Und: Reichen die Erkenntnisse über die Partei aus, um ein Verbotsverfahren einzuleiten? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt einer öffentlichen Veranstaltung am Dienstag, 27. Oktober 2026, ab 19 Uhr in der Evangelisch-reformierten Kirche, Königstraße 18 in Lübeck. Vorgestellt wird ein umfangreiches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das sich mit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines möglichen AfD-Verbots beschäftigt.

„Unsere Demokratie muss auch diejenigen aushalten, die sie kritisieren. Sie muss sich aber nicht widerstandslos von denen infrage stellen lassen, die ihre Grundwerte beseitigen wollen“, sagt Joachim Nolte, Beauftragter für Rechtsextremismus des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg in der Hansestadt. „Für uns als Kirche ist dabei die Menschenwürde nicht verhandelbar. Sie gilt für jeden Menschen – unabhängig von Herkunft, Religion oder Lebensweise.“

18 Monate Recherche, 1.500 Seiten Gutachten

Das Grundgesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten, wenn sie darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Die rechtlichen Hürden dafür sind hoch. Ob die AfD diese Voraussetzungen erfüllt, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte in einer 18-monatigen wissenschaftlichen Untersuchung geprüft. Das rund 1.500 Seiten umfassendes Gutachten kommt zu dem Ergebnis: Die AfD ist verfassungswidrig nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz.

Prominente Gäste bei Info-Veranstaltung

Jonas Deyda, Jurist und Mitautor der Untersuchung, wird in Lübeck die zentralen Erkenntnisse vorstellen und die rechtlichen Maßstäbe erläutern. Anschließend ordnet der investigative Journalist und Filmemacher Dirk Laabs, Mitautor des Buches „Widersetzt Euch“, die Ergebnisse in die aktuelle gesellschaftliche und politische Debatte ein. Moderiert wird die Veranstaltung von der Journalistin Heike Kleffner, Co-Host des Podcasts „KipppunktOst“.

Verantwortung für Menschenwürde und Demokratie

Für Joachim Nolte ist die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus auch eine Frage kirchlicher Verantwortung. „Wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer Lebensweise abgewertet und ausgegrenzt werden, können wir als Kirche nicht schweigen“, betont er. „Es geht nicht darum, politische Meinungen zu verbieten. Es geht um die Frage, wo die Grenzen unserer Verfassung verlaufen und wie wir die Rechte aller Menschen schützen.“

Die Veranstaltung soll Gelegenheit bieten, sich auf Grundlage der juristischen Untersuchung mit den Möglichkeiten und Grenzen eines Parteiverbots auseinanderzusetzen. Veranstalter ist das Bündnis „Lübeck gegen Rechts – Wir können sie stoppen!“. Der Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg und die Ev.-reformierte Kirchengemeinde Lübeck sind Kooperationspartner.