Lübeck-Lauenburg

Nach intensiver Debatte: Landessynode stimmt Antrag aus Lübeck-Lauenburg zu

Lübeck. Kontroverse Diskussionen auf der Landessynode der Nordkirche über einen Antrag des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg. Ziel des Antrags ist es, prüfen zu lassen, ob künftig ein erweiterter rechtlicher Rahmen geschaffen werden kann, innerhalb dessen Kirchenkreise und Kirchengemeinden ihre Zusammenarbeit neu gestalten können.

“Expedition Kirche” will rechtliche Optionen prüfen lassen

Der Antrag knüpfte an Überlegungen aus dem Zukunftsprozess „Expedition Kirche“ an. Dabei ging es zunächst um die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten die Nordkirche ihren Kirchenkreisen und Kirchengemeinden künftig eröffnen kann.

Im Mittelpunkt des Antrags des Kirchenkreises stand die Überlegung, ob es perspektivisch möglich sein sollte, Aufgaben, Verantwortung und Ressourcen in einer gemeinsamen Körperschaft öffentlichen Rechts zusammenzuführen. Gleichzeitig sollte geprüft werden, wie die gewachsene Identität von Kirchengemeinden, ihre Verantwortung vor Ort sowie die starke Beteiligung von Ehrenamtlichen gestärkt werden können.

Die Kirchenkreis-Synode Lübeck-Lauenburg hat ihre bisherigen Überlegungen dazu jüngst weiter konkretisiert und auf ihrer September-Sitzung mehrheitlich eine Anfrage an die Landeskirche gestellt. Nach diesem Ansatz würden die Kirchengemeinden auch künftig als örtliche kirchliche Gemeinschaften mit eigenem Profil bestehen bleiben. Sie könnten weiterhin eigene Aufgaben wahrnehmen, über eigene Budgets verfügen und ihre Arbeit in eigenen Gremien gestalten. Die konkrete Ausgestaltung möglicher künftiger Rechtsformen wäre Gegenstand eines weiteren Entwicklungs- und Beratungsprozesses.

Anknüpfung an bisherige Beratungen

Bereits 2025 hatte die Kirchenkreis-Synode Lübeck-Lauenburg die Landessynode gebeten zu prüfen, ob neue rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für das Verhältnis von Kirchenkreis und Kirchengemeinden geschaffen werden könnten. Die Landessynode überwies den Antrag gemeinsam mit einem Eckpunktepapier der Kirchenleitung zur weiteren Bearbeitung.

Auf dieser Grundlage entwickelte das Rechtsdezernat des Landeskirchenamtes einen Gesetzentwurf, der im November 2026 von der Landessynode beraten und im Februar des kommenden Jahres werden soll. Dieser sieht unter anderem die Schaffung neuer Gremien und Ebenen für weitergehende Formen der Zusammenarbeit von Kirchengemeinden vor. Aus Sicht des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg lohnt es sich darüber hinaus zu prüfen, ob auch andere Organisationsformen rechtlich ermöglicht werden könnten. Vor diesem Hintergrund wurde der Antrag nun erneut in die Landessynode eingebracht.

Mögliche neue Strukturen bei starker Verankerung vor Ort

Mit dem Antrag sollte die Kirchenleitung beauftragt werden, die rechtlichen Voraussetzungen für ein entsprechendes Modell zu prüfen und unter Beteiligung des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg gegebenenfalls einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten. Spätestens im Herbst 2027 könnte die Landessynode über die Ergebnisse beraten, so die Überlegungen des Kirchenkreises in dem von Propst Oliver Erckens vorgestellten Antrags. 

Dabei betonte er, dass es sich ausdrücklich um einen Prüfauftrag handelt. Mit einer Entscheidung über die spätere Umsetzung oder Anwendung eines solchen Modells war der Antrag nicht verbunden. Vielmehr sollte zunächst geklärt werden, ob und auf welchem Weg ein rechtlicher Möglichkeitsrahmen geschaffen werden könnte. Erst auf dieser Grundlage wäre zu entscheiden, ob und in welcher Form solche Möglichkeiten künftig genutzt werden sollen.

Ursprünglicher Antrag während Sitzung überarbeitet

Nach lebhafter Diskussion votierte die Landessynode mehrheitlich gegen den ursprünglichen Antrag aus Lübeck-Lauenburg. Hier zeigten sich viele Unklarheiten, sowohl in ursprünglichen Formulierung des Antrags als auch in den Zielbildern. Aus Reihen des Landeskirchenamts wurde zudem vor dem Arbeitsaufwand gewarnt. Mehr noch: Es sei zweifelhaft, ob eine entsprechende Prüfung bis zum Herbst 2027 möglich sei.

Der Grund: Der Weg zu einem entsprechenden Modell ist mit zahlreichen rechtlichen Fragen verbunden. Zu klären sind unter anderem Aspekte des Wahlrechts, der Finanzierung, der Mitgliedschaft, des Personalwesens, der Mitwirkungsrechte, der Gremienstruktur sowie der kirchlichen Aufsicht. Diese Fragen sollten nach Vorstellung der Antragsteller gemeinsam von Landeskirchenamt, Kirchenleitung und Kirchenkreis weiterentwickelt werden.

Synodale votieren für neuen Antrag 

Final wurde von Oliver Erckens während der Tagung in Lübeck-Travemünde ein Änderungsantrag an die Landessynode zur Abstimmung formuliert: „Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, der Synode ein Papier vorzulegen, aus dem sich die rechtlichen Konsequenzen über die folgenden Vorhaben ergeben, wenn es den Kirchenkreisen ermöglicht würde, gemeinsam mit den zu dem jeweiligen Kirchenkreis gehörenden Kirchengemeinden eine Körperschaft öffentlichen Rechts zu bilden.“ Diesem Antrag stimmten die Landessynodalen mehrheitlich zu. 

Das ist die “Expedition Kirche”

Im Frühjahr 2025 wurde der Zukunftsprozess „Expedition Kirche“ gestartet, mit dem sich der Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg auf veränderte gesellschaftliche und kirchliche Rahmenbedingungen vorbereitet. Ziel des Prozesses ist es, tragfähige Perspektiven für die Zukunft kirchlichen Lebens zu entwickeln und dabei die Stärken der Gemeinden vor Ort ebenso im Blick zu behalten wie die Anforderungen an eine langfristig handlungsfähige kirchliche Organisation, in der das Ehrenamt eine tragende Rolle übernimmt.