Mölln/Kiel

Nach Pilotprojekt in Mölln: Landtag beschließt Reerdigung

Mölln/Kiel. Der schleswig-holsteinische Landtag hat die Reerdigung als neue Bestattungsform in das Bestattungsgesetz aufgenommen. Nach einer zweijährigen Erprobungsphase kann die ökologische Form der Bestattung damit dauerhaft angeboten werden. Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das diesen Schritt geht.

Klares Votum aller Parteien

Bei der Reerdigung wird der verstorbene Mensch in einem geschlossenen Kokon auf ein Bett aus Heu, Stroh und Blumen gebettet. Durch natürliche biologische Prozesse wird der Körper innerhalb von rund 40 Tagen in Erde umgewandelt. Diese wird anschließend auf einem Friedhof beigesetzt. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW stimmten am Donnerstag (18. Juni 2026) für den gemeinsamen Antrag.

Kirchenkreis lobt Entscheidung aus Kiel

„Wir freuen uns über die Entscheidung des Kieler Landtags und sehen das klare politische Votum auch als Bestätigung“, sagt Christine Buller-Reinartz, Verwaltungsleiterin des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg. „Gegen zahlreiche Widerstände hat der Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg gemeinsam mit der Nordkirche 2022 ein Pilotprojekt in Mölln unterstützt und ermöglicht. Die Reerdigung ist eine natürliche ökologische Form der Bestattungskultur, die wir ausdrücklich begrüßen.“

Auch Pastorin Hilke Lage aus Mölln sieht in der Entscheidung eine wichtige Erweiterung der Bestattungsmöglichkeiten. „Es ist schön, dass es fortan ein weiteres Angebot im Bestattungswesen gibt“, sagt sie. „Aus zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass viele Menschen nach ihrem Tod nicht verbrannt oder in einem Sarg begraben werden wollen. Die Reerdigung ist – das wissen wir aus erster Hand – eine gleichermaßen pietät- wie würdevolle Form der Bestattung. Zudem erfüllt sie den Wunsch vieler Menschen, die sich auch über den eigenen Tod hinaus um Nachhaltigkeit bemühen wollen.“

Projekt startete 2022 in Mölln 

Das Pilotprojekt startete im Februar 2022 in der Neuen Kapelle der Kirchengemeinde Mölln. Beteiligt waren die Nordkirche, der Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg, der Kreis Herzogtum Lauenburg, die Stadt Mölln sowie das Berliner Unternehmen Circulum Vitae. Später schloss sich auch der Kirchenkreis Altholstein in Kiel der Erprobungsphase an.

Für Propst Philip Graffam ist die Entscheidung des Landtags zugleich ein Zeichen dafür, dass Kirche gesellschaftliche Entwicklungen verantwortungsvoll begleiten kann. „Es war ein mutiger Schritt von uns als Kirche, diesen Pilotprozess mitzutragen und mitzugehen“, sagt Graffam. „Wir haben gemeinsam signalisiert, dass wir bereit sind, neue Entwicklungen offen zu prüfen und verantwortungsvoll zu begleiten.“

Bereits zu Beginn der Erprobungsphase hatte die Nordkirche die Reerdigung auch theologisch eingeordnet. Die damalige Pröpstin Frauke Eiben betonte, dass die Bestattungsform an die christliche Formel „Erde zu Erde“ anknüpfe und mit dem Glauben an Auferstehung vereinbar sei.

Großes Interesse an Veränderung 

Bernd K. Jacob, Friedhofsbeauftragter des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg und Vorsitzender des Fördervereins Kirchlicher Friedhöfe in der Nordkirche, sieht in dem Beschluss des Landtags vor allem einen Gewinn an Wahlfreiheit. „Als wir 2022 begannen, die Idee der Reerdigung zu kommunizieren, war uns nicht bewusst, wie groß das Interesse an Veränderungen sein kann“, sagt Jacob. „Seit der ersten Erprobungsphase hat sich die Bestattungswelt in Schleswig-Holstein deutlich verändert. Reerdigung ist für viele Menschen eine zusätzliche Möglichkeit, den eigenen Abschied nach den persönlichen Vorstellungen zu gestalten. Für mich steht sie deshalb für Vielfalt und Selbstbestimmung bis über den Tod hinaus.“

Mit dem Beschluss des Landtags wird die Reerdigung künftig dauerhaft als dritte Bestattungsform neben der klassischen Erdbestattung und der Feuerbestattung in Schleswig-Holstein möglich sein.