Lübeck

Wo man Bücher verbrennt: Vortrag über die "kalte" Bücherverbrennung

Lübeck. In einer Veranstaltung am Dienstag, 12. Mai 2026 ab 17.30 Uhr präsentiert Dr. Gerhard Eikenbusch im Gemeindehaus der Lutherkirche, Moislinger Allee 92 in Lübeck, neue Einblicke und Erkenntnisse über die nationalsozialistische Bücherverbrennung in Lübeck am 26. Mai 1933 auf dem nahegelegenen Buniamshof. 

Einblicke von Dr. Gerhard Eikenbusch

Die Lübecker Bücherverbrennung vom 26. Mai 1933 verlief anders als die zwei Wochen vorher in Deutschland organisierten Bücherverbrennungen: In Lübeck führte führten keine Studenten die Veranstaltung durch, sondern die örtliche NSDAP,  die vergeblich versucht hatte, die Schulbehörden für diese Aktion zu gewinnen. Auch die Bibliotheken spielten nicht so mit, wie die Veranstalter das wollten.

Der Vortrag zeichnet den „Vorlauf“ der Bücherverbrennung seit März 1933 nach – von der Parole „Wider den undeutschen Geist“ über „Schandpfähle der Literatur“ und Aussonderungsaktionen in Volksbibliotheken bis hin zur „Schwarzen Liste“,  – ein markanter Einschnitt in die geistig-literarische Freiheit. In Lübeck entfernten Verwaltung, Bibliotheken und Schulen ohne großes Aufsehen schon ab März 1933 unerwünschte Werke aus dem öffentlichen Zugriff und magazinierten sie teilweise in sogenannten Giftschränken oder Magazinen - eine »kalte« Bücherverbrennung. 

Als dann die NSDAP im Mai 1933 in Lübeck eine große Bücherverbrennung wie in anderen Städten durchführen wollte, war dies eher ein propagandistisches Schaugefecht der Partei, das sie nur mit Mühe und über vierzehntägiger Verspätung zustande brachte. Bei der Verbrennung am 26.5.1933 auf dem Buniamshof wurden hauptsächlich großformatige Zeitschriften und Plakate verbrannt, der Ort der Aktion lag abseits auf einem Sportplatz vor der Altstadt, und eine offizielle Beteiligung der Schulen fand nicht statt. Bedeutsamer als diese öffentliche Inszenierung der Bücherverbrennung war dagegen die »kalte Bücherverbrennung«, die administrativen Maßnahmen der Verbote und Aussonderungen von unliebsamen Büchern aus öffentlichen und Schulbibliotheken. Hier kooperierten Verwaltung, Schulbehörden und Schulen willig und meldeten Vollzug.